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Mopeds: Ab Freitag gibt das Kraftfahrzeugamt des Landes Kennzeichen aus

(LPA) Ab kommendem Freitag, 14. Juli werden Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen für neue Mopeds (Kleinkrafträder) vom Kraftfahrzeugamt des Landes ausgegeben. Ebenso zur Ausgabe berechtigt sind jene Agenturen, die bereits über so genannte telematische Schalter verfügen.

Wer demnach ab Freitag ein neues Moped kauft, bekommt die Zulassungsbescheinigung sowie das Kennzeichen entweder von der Agentur, an die er sich wendet, oder direkt im Kraftfahrzeugamt des Landes. Sowohl die Bescheinigung als auch das Kennzeichen werden dabei personenbezogen ausgestellt, das heißt bezogen auf den Eigentümer und nicht auf das Fahrzeug. Ist der Eigentümer minderjährig, müssen der Antrag und die Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.

Kleinkrafträder, die bereits über eine Bescheinigung der Verkehrstauglichkeit und ein Kennzeichen verfügen, können weiterhin verkehren.

In Ausnahmefällen werden Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen auch ausgestellt, wenn es sich nicht um neue Mopeds handelt. Es geht dabei etwa um Fälle, in denen die Bescheinigung oder das Kennzeichen gestohlen, verloren, beschädigt oder vernichtet worden sind. Die Details zu den Ausnahmeregelungen gibt's im Anhang.

chr

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