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Qualifikationsnachweis für Berufsfahrer: Neuregelung tritt erst im Oktober in Kraft

(LPA) Berufsfahrer, also all jene, die beruflich Waren oder Personen transportieren, müssen in Zukunft neben den dafür vorgesehenen Führerscheinen den so genannten "Qualifikationsnachweis für Berufsfahrer" erbringen. Die Regelung tritt allerdings mit Verspätung in Kraft, und zwar nicht wie vorgesehen im Juli, sondern erst im Oktober.

Wie das Landesamt für Führerscheine und Fahrbefähigungen mitteilt, müssen die Berufsfahrer mit Führerscheinen der Klassen C, CE, D und DE aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie einen solchen Qualifikationsnachweis vorweisen. Wie dieser Nachweis allerdings erlangt werden kann, steht noch nicht fest. Derzeit arbeiten die zuständigen Experten des Verkehrsministeriums in Rom an den entsprechenden Normen.

Sollte die Regelung des Qualifikationsnachweises zunächst bereits im Juli in Kraft treten, so wird sie nun bis zum Herbst, voraussichtlich bis Oktober, aufgeschoben. In jedem Fall, so das Landesamt für Führerscheine, werde die Regelung zum Qualifikationsnachweis zeitgleich in ganz Europa in Kraft treten.

chr

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