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Jägerprüfung im Herbst: Anmeldungen innerhalb 31. August

(LPA) Angehende Waidmänner können ab sofort und noch bis zum 31. August ihre Ansuchen um Teilnahme an den im Herbst stattfindenden Jägerprüfungen einreichen. Entgegen genommen werden die Gesuche im Landesamt für Jagd und Fischerei, wo es auch die entsprechenden Vordrucke gibt. Diese finden sich darüber hinaus auch im Südtiroler Bürgernetz.

Die Termine für die Jägerprüfung im Herbst stehen bereits fest. So wird die praktische Prüfung in St. Lorenzen am 28. und 29. September abgenommen, während in Meran-Obermais die vorgeschriebene Schießprüfung samt der mündlichen Prüfung für alle Kandidaten vom 3. bis 6. sowie am 10. Oktober über die Bühne geht.

Wer zu diesen Prüfungen antreten möchte, kann das Zulassungsgesuch - auf Stempelpapier zu 14,62 Euro und mit Angabe der Telefonnummer - ab sofort und noch bis einschließlich 31. August beim Amt für Jagd und Fischerei in der Bozner Brennerstraße 6 einreichen. All diejenigen, die die Schießprüfung noch ablegen müssen, müssen dem Zulassungsgesuch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro) beilegen. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 28. März dieses Jahres ausgestellt worden sein. Darüber hinaus hat jeder Antragsteller im Zulassungsgesuch seinen jeweiligen Wohnsitz zu erklären und anzugeben, an welchem Schießstand er die praktische Prüfung ablegen will. Die entsprechenden Vordrucke für die Zulassungsgesuche können über das Landesamt für Jagd und Fischerei (Tel. 0471 415175 bzw. 415172) oder das Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/forst/3204/ bezogen werden. 

Die Jägerprüfung besteht, wie bisher, aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Der Kandidat kann bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis er diesen nicht mehr verfallenden Prüfungsteil besteht.

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, muss nur eine Zusatzprüfung über das bei uns geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) ablegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Für das Übungsschießen in St. Lorenzen steht ab 9. August der Schießstand von St. Lorenzen, Bahnhofstr. 1 (Tel. 0474 474278) jeden Mittwoch und Donnerstag von 18.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Für den Schießstand von Meran, Katzensteinstraße 31 (Tel. 0473 237466) gilt die selbe Regelung vom 9. September, und zwar jeden Samstag und Sonntag von 9.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr.

chr

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