News / Archiv

News

Warentransport: Zusatz-Kfz-Steuer für Anhängerlast bis sechs Tonnen abgeschafft

(LPA) Keine zusätzliche Kfz-Steuer ist ab Jänner 2007 für Anhängerlasten bis zu sechs Tonnen zu entrichten. Dies teilt Finanzlandesrat Werner Frick mit. Über sechs Tonnen gibt es eine neue Berechnungsformel für die Zusatz-Kfz-Steuer.

Der Wegfall der Zusatz-Kfz-Steuer für Fahrzeuge zum Warentransport mit einer Gesamtanhängerlast von weniger als sechs Tonnen bringt nicht nur den Fahrzeughaltern einen finanziellen Vorteil, sondern auch dem Land. "Aus dem Fahrzeugbrief dieser Fahrzeuge geht nicht immer eindeutig hervor, ob sie über eine Anhängerkupplung verfügen oder nicht", erklärt Frick. Die Überprüfung sei daher äußerst aufwändig. "Letztendlich fällt der Steuerausfall für das Land geringer aus als die Kosten, die die Verwaltung für die Kontrollen aufzubringen hätte", so der Finanzlandesrat.

Mit dem Jahr 2007 gelten auch neue Beträge bei der Berechnung der Steuer auf die Anhängerlast von Fahrzeugen zum Warentransport. Diese richten sich nach den neu definierten Tarifen und nach den im Fahrzeugschein angeführten Daten. Wer wie viel an Ergänzungssteuer zu zahlen hat, geht aus der folgenden Tabelle hervor.

Art des Fahrzeugs

Jährlicher Tarif

Tarif für 4 Monate

Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 6 Tonnen

kostenlos

kostenlos

Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 6 und bis zu 8 Tonnen

78 €

26 €

Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 8, aber unter 18 Tonnen

260 €

87 €

Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 18 Tonnen

570 €

190 €

Zugmaschinen mit 2 Achsen

570 €

190 €

Zugmaschinen mit 3 Achsen

800 €

267 €

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap