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Warentransport: Zusatz-Kfz-Steuer für Anhängerlast bis sechs Tonnen abgeschafft
(LPA) Keine zusätzliche Kfz-Steuer ist ab Jänner 2007 für Anhängerlasten bis zu sechs Tonnen zu entrichten. Dies teilt Finanzlandesrat Werner Frick mit. Über sechs Tonnen gibt es eine neue Berechnungsformel für die Zusatz-Kfz-Steuer.
Der Wegfall der Zusatz-Kfz-Steuer für Fahrzeuge zum Warentransport mit einer Gesamtanhängerlast von weniger als sechs Tonnen bringt nicht nur den Fahrzeughaltern einen finanziellen Vorteil, sondern auch dem Land. "Aus dem Fahrzeugbrief dieser Fahrzeuge geht nicht immer eindeutig hervor, ob sie über eine Anhängerkupplung verfügen oder nicht", erklärt Frick. Die Überprüfung sei daher äußerst aufwändig. "Letztendlich fällt der Steuerausfall für das Land geringer aus als die Kosten, die die Verwaltung für die Kontrollen aufzubringen hätte", so der Finanzlandesrat.Mit dem Jahr 2007 gelten auch neue Beträge bei der Berechnung der Steuer auf die Anhängerlast von Fahrzeugen zum Warentransport. Diese richten sich nach den neu definierten Tarifen und nach den im Fahrzeugschein angeführten Daten. Wer wie viel an Ergänzungssteuer zu zahlen hat, geht aus der folgenden Tabelle hervor.
Art des Fahrzeugs | Jährlicher Tarif | Tarif für 4 Monate |
Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 6 Tonnen | kostenlos | kostenlos |
Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 6 und bis zu 8 Tonnen | 78 € | 26 € |
Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 8, aber unter 18 Tonnen | 260 € | 87 € |
Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 18 Tonnen | 570 € | 190 € |
Zugmaschinen mit 2 Achsen | 570 € | 190 € |
Zugmaschinen mit 3 Achsen | 800 € | 267 € |
chr
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