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Nachtragshaushalt 2006 tritt am 2. August in Kraft

LPA - Am Mittwoch, 2. August, wird der Nachtragshaushalt 2006 des Landes Südtirol in Kraft treten. Für den Nachtragshaushalt war der vom Stabilitätspakt auferlegte sparsame Umgang mit den Haushaltsmittel die Devise gewesen.

Nach mehrtätiger Debatte hat der Südtiroler Landtag am späten Abend des 13. Juli den Nachtragshauhalt 2006 verabschiedet. Das wichtige Finanzgesetz ist in zwei Abschnitten unterteilt, einmal als Landesgesetz Nr. 7 vom 20. Juli 2006 "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2006 und für den Dreijahreszeitraum 2006-2008" und zum zweiten als Landesgesetz Nr. 8 vom 20. Juli 2006 "Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2006 und für den Dreijahreszeitraum 2006-2008". Beide Gesetztestexte werden - wie von der Anwaltschaft des Landes mitgeteilt wird - im Amtsblatt Nr. 31 vom 1. August 2006 veröffentlicht (Beiblatt Nr. 1) und treten am Tag nach ihrer  Veröffentlichung in Kraft.

Mit dem Nachtragshaushalt konnte trotz der geringen Erhöhung und der durch den Stabilitätspakt auferlegten Beschränkungen Gelder im Sinne der Schwerpunkte des Koalitionsprogramms der Landesregierung für die wirtschaftliche Entwicklung Südtirols locker gemacht werden; gefördert werden damit - so der für den Landeshaushalt zuständige Landesrat Werner Frick - die Bereiche Forschung und Entwicklung, Investitionen im Transportsektor, Landesgesundheitsdienst, Schulfürsorge und Bodenschutzbauten (Zivilschutz), ebenso wie die Gemeindefinanzierung aufgestockt wurde.

VFrl

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