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Ticketbefreiung: Ab 1. August Eigenerklärung erneuern

LPA - Um auch in Zukunft in den Genuss einer Ticketbefreiung zu kommen, ist es notwendig, eine neue Eigenerklärung abzugeben. Der entsprechende Vordruck liegt ab 1. August in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und -einrichtungen auf. Die neu ausgefüllte Eigenerklärung gilt dann wieder für ein Jahr, bis zum 31. Juli 2007.

Der Vordruck für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ist auch im Südtiroler Bürgernetz verfügbar und kann dort unter der Adresse http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2302/ticket heruntergeladen werden. Um in den Genuss der Befreiung zu kommen bzw. weiterhin zu bleiben, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dies muss mit dieser Eigenerklärung vom Berechtigten bestätigt werden. Der Vordruck wird ausgefüllt, indem die entsprechenden Daten eingetragen werden und das Kästchen mit dem Kode, der sich auf den Befreiungsgrund bezieht, angekreuzt wird. Schließlich muss der Vordruck unterschrieben werden. Damit die Eigenerklärung rechtsgültig wird und zur Befreiung berechtigt, muss sie bei einer Apotheke bzw. öffentlichen oder vertragsgebundenen gesundheitlichen Einrichtung oder beim Gesundheitssprengel abgegeben werden, damit das Datum und der Stempel angebracht werden.

Die Eigenerklärung kann anlässlich eines Medikamentenkaufs bzw. einer Beanspruchung von Gesundheitsleistungen abgegeben werden. Das Personal der Apotheke, des Gesundheitssprengels bzw. der Einrichtung sorgt dafür, dass das Datum und der Stempel angebracht werden. Ab diesem Datum ist die Eigenerklärung gültig.

Die Kopie für den Sanitätsbetrieb wird von der Apotheke bzw. Einrichtung dem zuständigen Sanitätsbetrieb übermittelt. Der Bürger erhält seine Kopie zurück. Dieselbe muss zusammengefaltet und sorgfältig aufbewahrt werden, da sie bei der Gewährung von Medikamenten und gesundheitlichen Leistungen vorgelegt werden muss.

Die Eigenerklärung ermächtigt zur gänzlichen bzw. teilweisen Befreiung der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe; sie gilt frühestens ab dem Datum, an dem sie abgegeben wird und höchstens bis zum nächsten 31. Juli. Da die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen mit dem 31. Juli eines jeden Jahres verfällt, muss ab 1. August oder zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von pharmazeutischen oder anderen gesundheitlichen Leistungen ‑ sofern die für eine Ticketbefreiung vorgesehenen Voraussetzungen zutreffen ‑ eine neue Eigenerklärung abgegeben werden, auch von jenen Bürgern, welche bereits aus Einkommensgründen ticketbefreit sind.

Von der Landesabteilung Gesundheitswesen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine falsche Eigenerklärung strafrechtlich verfolgbar ist. Es wird deshalb empfohlen, vor Abgabe der Eigenerklärung die Voraussetzungen genauestens zu überprüfen.

VFkp

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