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Landesbeiträge im Sozial- und Gesundheitsbereich: Ansuchen bis 2. September

(LPA) Organisationen, die im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig sind, können um Landesbeiträge zur Deckung laufender Kosten ansuchen. Auch Zuschüsse zu Investitionen in diesem Bereich werden wieder gewährt. Ansuchen können noch bis zum 2. September eingereicht werden.

Grundlage der Beiträge ist das Landesgesetz Nr. 2 vom 15. Jänner 1977. In diesem ist vorgesehen, dass Organisationen ohne Gewinnabsicht beim Land um eine Rückvergütung der laufenden Kosten ansuchen können. Ebenso bezuschusst werden Investitionen dieser Organisationen, also etwa die Anschaffung von Geräten und Einrichtungsgegenständen, Bau- und Instandhaltungsarbeiten sowie der Ankauf von Räumlichkeiten oder Grundstücken. Die Beiträge können sich dabei auf bis zu 75 Prozent der anerkannten Kosten belaufen. 

Eingereicht werden müssen die entsprechenden Gesuche bis zum 2. September im Landesamt für Krankenhäuser, Freiheitsstraße 23, 8. Stock. Die notwendigen Informationen und Unterlagen finden sich im Südtiroler Bürgernetz, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/formulare_d.htm. Weitere Auskünfte gibt's bei Gabriele Gritsch (Tel. 0471 411638) im Amt für Krankenhäuser.

chr

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