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Straferlass: 15 Prozent der Entlassenen ohne Dach überm Kopf - Aussprache

(LPA) Der vom Parlament beschlossene Straferlass ist in Kraft, die Gefängnistüren haben sich in Bozen für zahllose Häftlinge ebenso geöffnet, wie für Südtiroler Straftäter, die ihre Haft in anderen Provinzen verbüßt haben. "Wir gehen davon aus, dass rund 15 Prozent der Freigelassenen nicht einmal ein Dach über dem Kopf haben und daher Hilfe brauchen“, so Karl Tragust, Direktor der Landesabteilung Sozialwesen, auf deren Einladung sich heute (8. August) die betroffenen Behörden und Organisationen ausgetauscht haben.

Viele Köpfe suchen nach Lösungen: Die Koordinierungsrunde in Sachen Haftentlassene
Vertreter des Justizministeriums, der Bozner Gefängnisverwaltung, der Gemeinden Bozen, Meran und Brixen sowie der im Bereich der Wiedereingliederung von Haftentlassenen tätigen Verbände und Institutionen haben heute die sozialen Auswirkungen des Strafnachlasses in Südtirol diskutiert. Dabei wurde festgehalten, dass allein in Südtirol 107 Häftlinge vom Straferlass profitiert haben und weitere 89 Südtiroler aus den Gefängnissen in anderen Provinzen entlassen worden sind.

"Unseren Schätzungen zufolge haben rund 85 Prozent dieser Haftentlassenen einen Anlaufstelle, können also etwa wieder zu ihren Familien zurückkehren", so Tragust. 15 Prozent der Häftlinge, für die sich nun die Gefängnistore geöffnet haben, fehlt ein solcher Bezugspunkt allerdings gänzlich. "Es geht nun darum, diesen Entlassenen möglichst einen - zunächst auch nur provisorischen – Schlafplatz zu verschaffen, dazu das Lebensnotwendigste und in manch besonderem Fall auch medizinische Betreuung", so Tragust.

Bereits in den Tagen unmittelbar nach Inkrafttreten des Straferlasses haben die Institutionen und Vereinigungen ihre Bemühungen aufgenommen, den Haftentlassenen diese Grundversorgung bieten zu können. "Die Situation ist unter Kontrolle und es besteht kein Grund zur Besorgnis", so der Direktor des für die Koordinierung der Maßnahmen zuständigen Landesamtes für Familie, Frau und Jugend, Eugenio Bizzotto. In den nächsten Tagen würden wahrscheinlich nur noch wenige Personen aus der Haft entlassen. "Das bestehende Koordinierungsnetz wird auch diesen Personen die notwendige Aufnahme, Betreuung und Unterstützung anbieten", so Bizzotto. Im Optimalfall sollen die Aufenthalte in den Betreuungseinrichtungen möglichst nur wenige Tage dauern – "gerade genug Zeit, um den Kontakt zu den Familien wieder aufzunehmen und die eigene Unterbringung zu regeln", erklärt der Amtsdirektor. Manch andere Haftentlassene werden die gebotenen Wohnmöglichkeiten aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen müssen.

"Glücklicherweise haben wir eine ganze Reihe von öffentlichen Diensten wie auch privaten Akteuren, die sich um die Haftentlassenen kümmern", so Soziallandesrat Richard Theiner. Vor allem für die Verbände und Vereinigungen gilt, dass sie dabei in enger Absprache mit den Sozialdiensten vorgehen, die den ehemaligen Häftlingen Betreuung und Beratung sowie, in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln, auch materielle Unterstützung bieten. Die Koordination übernimmt dabei das Landesressort Gesundheits- und Sozialwesen, das auch die finanzielle Hauptlast zu tragen hat.

chr

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