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Beschlüsse der Landesregierung vom 4. September 2006

LPA - Mit dem Gesetzentwurf zur Raumordnung hat sich die Landesregierung bei ihrer Sitzung am heutigen Montag, 4. September, hauptsächlich befasst. Genehmigt hat die Landesregierung außerdem die Ausschreibung für die Zuweisung von 18 Apotheken. Außerdem wurde die Maximalkonvention für eine Gesellschaft in Punkto Bozner Bahnhofsüberbauung gutgeheißen, sagte Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung.

Gesetzentwurf für Raumordnung

Die Umwandlung von „B“-Wohnzonen in Dienstleistungszonen war ein Thema, mit dem sich die Landesregierung in Sachen Raumordnung befasst hat. Die Landesregierung meint, dass eine solche Umwandlung durch eine Entscheidung des Gemeinderats mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich werden soll. Bis zu 80 Prozent der Kubatur – in Grenzgebieten wie am Brenner sogar 100 Prozent - soll durch eine solche Umwandlung für den Detailhandel zu Verfügung gestellt werden können. „Allerdings darf eine solche Umwandlung nur vorgenommen werden, wenn in der jeweiligen Gemeinde kein Bedarf an Wohnungen ist“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder.

Mit der Umwandlung von Kubatur für das Gastgewerbe in Wohnungen, bei der es immer wieder Spekulationen gab, hat sich die Landesregierung ebenfalls beschäftigt. Wenn die Kubatur von Gastgewerbsbetrieben innerhalb des Dorfes in „A“- „B“- und „C“-Zonen in Wohnungen umgewandelt werden soll, dann soll dies nach Ansicht der Landesregierung künftig nur mehr durch eine entsprechende Entscheidung des Gemeinderats mit absoluter Mehrheit möglich sein.

Im landwirtschaftlichen Grün soll künftig eine Unterteilung touristischer Kubatur in kleine Wohneinheiten nicht mehr möglich sein. „Es sei denn, es gibt zwei Lizenzen beispielsweise eine für die Zimmervermietung und eine für einen Gasthof“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Ausgenommen ist außerdem Kubatur, die vor 1997 entstanden ist, da es bis dahin das Gesetz zur qualitativen Erweiterung nicht gab.

Eine Erhöhung der Kubatur soll laut Landesregierung in Zukunft in Erweiterungszonen mit konventionierten und gefördertem Wohnbau erlaubt sein. In Zonen mit gefördertem Wohnbau darf die Kubaturerhöhung nur zur Aufnahme eines Familienmitglieds erfolgen und die Bindung wird um 20 Jahre verlängert. Wird in der konventionierten Zone eine Kubaturerhöhung vorgenommen, so bleibt die Bindung für unbegrenzte Zeit bestehen. „Das bedeutet, diese Wohnungen können nur an Südtiroler ohne Erstwohnung weiter verkauft werden“, erläuterte Landeshauptmann Durnwalder.

Eingeführt hat die Landesregierung auch die Baugenehmigung auf Zeit. So gelte etwa die Genehmigung für eine Photovoltaikanlage nur so lange, wie die Anlage auch funktioniere, sagte Durnwalder.

Was die Elektrizitätswerke und die Wasserableitung aus Südtirols Fließgewässern anbelangt, gibt es ebenfalls Neuerungen. Bisher mussten alle Elektrizitätswerke im Bauleitplan eingetragen sein, nun sollen nur mehr die größeren Werke (Großwasserableitungen) eingetragen werden. Für Eintragung sollen die jeweiligen Gemeinden zuständig sein. Falls mehrere Gemeinden betroffen sind, können diese innerhalb von sechs Monaten eine Eintragung vornehmen. Nach diesem Zeitraum bestimmt das Land über eine Eintragung.

Wer bauen möchte, muss der Gemeinde zwischen null und drei Prozent des Baukostenwerts als Baukostenabgabe abgeben. Für die Zweitwohnung müssen 15 Prozent des Baukostenwerts als Abgabe bezahlt werden. Laut Entscheidung der Landesregierung sollen künftig Strukturen für die Berglandwirtschaft von dieser Abgabe ausgenommen sein ebenso wie Strukturen in Gebieten die landwirtschaftlich nur schwer zu bewirtschaften sind (hohe Anzahl von Erschwernispunkten). Diese werden per Durchführungsverordnung festgelegt. Konventionierte Wohnungen sollen ebenfalls von der Baukostenabgabe befreit werden. Wird eine Wohnung gekauft, für die bereits eine Baukostenabgabe bezahlt wurde, dann wird die Baukostenabgabe rückerstattet, sofern es sich für den Käufer um die Erstwohnung handelt.

Die Landesregierung hat sich außerdem darauf geeinigt, dass konventionierte Wohnungen an Arbeiter und Studenten vermietet werden können. Sie dürfen, falls kein Mieter gefunden wird, auch sechs Monate lang frei stehen. Wenn innerhalb dieser Zeit kein Mieter gefunden wird, dann wird die Wohnung der Gemeinde oder dem Wohnbauinstitut zur Verfügung gestellt.

 

Bozner Bahnhof: Gesellschaft mit zwei Gremien

Die Landesregierung hat heute die Maximalkonvention zur Gesellschaft in Sachen Bozner Bahnhofszone gutgeheißen. „Wir wollen eine Gesellschaft mit zwei Gremien bilden, um mit der Projektierung und der Ausschreibung der Arbeiten voran zu kommen“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Die Gesellschaft, die sich mit dem Bozner Bahnhof befasst, soll jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Stadtgemeinde Bozen und dem Land Südtirol bestehen. Das Land und die Gemeinde Bozen sollen jeweils drei Vertreter stellen. Von diesen sollen drei italienischer und drei deutscher Muttersprache sein. In der Gesellschaft ist weiters ein Koordinierungskomitee vorgesehen sein, in dem neben Land und Gemeinde Bozen auch die Eisenbahn vertreten sein soll. Das sechsköpfige Gremium soll sich aus zwei Vertretern des Landes, zwei Vertretern der Gemeinde Bozen und zwei Vertretern der Eisenbahn zusammensetzen.

 

Brandschutzanpassungen: Endtermin 31. Dezember 2008

Die Umbauarbeiten zur Anpassungen an die aktuellen Brandschutzbestimmungen in den Schulen im Lande müssen laut Beschluss der Landesregierung am 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein. Die Landesregierung hat den bereits verfallenen Termin für die Brandschutzanpassungen für Gastbetriebe verlängert. Alle Arbeiten müssen ebenfalls zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein.

 

Land kauft Schulgebäude von Gemeinde Bruneck

Das ehemalige Realgymnasium in der Brunecker Stadtgasse wird den Laureatsstudiengang für Tourismuswirtschaft der Freien Universität Bozen beherbergen. Die Gemeinde Bruneck wollte das Gebäude dem Land ursprünglich kostenlos zur Nutzung überlassen. Nun wird sie den ehemaligen Schul- und Verwaltungssitz aber an das Land verkaufen, um ihre Kasse aufzubessern. Die Landesregierung hat den Ankauf heute beschlossen.

 

Gemeinden bekommen doch Geld für Gefahrenzonenpläne

Bis 2010 muss jede Südtiroler Gemeinde einen Gefahrenzonenplan aufweisen. „Die Erstellung dieser Pläne ist Sache der Gemeinden, dennoch hat die Landesregierung beschlossen, die Gemeinden finanziell zu unterstützen“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Die Gemeinden können laut Durnwalder mit Beiträgen von 30 bis 40 Prozent der Kosten rechnen. Wenn mehrere Gemeinden bei der Ausarbeitung der Pläne zusammen arbeiten, erhöht sich der Beitrag um zehn Prozent. In besonderen Fällen wäre das Land auch bereit, Beiträge bis zu 60 Prozent auszuzahlen, so Durnwalder.

 

Brennerbasistunnel: Grünes Licht für Probestollen Nr. 2

Ihr Einvernehmen hat die Landesregierung heute in Sachen Brennerbasistunnel zum Aushub des Erkundungsstollens für den Abschnitt Pfitsch bis zum Brenner gegeben. Es handelt sich nach dem Erkundungsstollen für den Abschnitt Aicha-Mauls bis zur Gemeindegrenze Freienfeld-Pfitsch um den zweiten Erkundungsstollen für den Brennerbasistunnel. Die Umwelterträglichkeitsprüfung für den Probestollen war positiv ausgefallen.



Parkplätze bei Schloss Sigmundskron

Die Landesregierung hat beschlossen, bei der Deponie Sigmundskron einen Parkplatz für 200 Pkws und zehn Busse für die Besucher von Schloss Sigmundskron zu bauen, um das "wilde" Parken in dieser Zone zu unterbinden.

 

Wettbewerb für Zuweisung von 18 Apotheken

Insgesamt 18 unbesetzte Apotheken gibt es in Südtirol. Die Landesregierung hat nun den Wettbewerb zur Zuweisung der unbesetzten und neu errichteten Apotheken ausgeschrieben. Interessierte Apotheker können sich nach der Veröffentlichung des Beschlusses zum Wettbewerb anmelden.

SAN

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