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Franzensfeste: Nutzung der Kapelle für Musikveranstaltung hat Folgen

(LPA) Zu einer Geldbuße verdonnert worden ist der Organisator jener Musikveranstaltung in der Festung von Franzensfeste, bei der sich der DJ ausgerechnet die Kapelle als Standort ausgesucht hatte. Der Strafbescheid stammt vom Landesamt für Verwaltungspolizei, das zu diesem Anlass auch ein Rundschreiben an alle Bürgermeister verschickt hat.

Der Strafbescheid an den Organisator der Musikveranstaltung ist deshalb ergangen, weil sich die vom Amt ausgestellte Unbedenklichkeitserklärung zwar auf Teile der Festung bezogen hatte, nicht aber auf die in der Festung stehende Kapelle. Da diese trotzdem für die Veranstaltung genutzt worden ist, musste diese Übertretung mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Das Landesamt für Verwaltungspolizei hat den Fall in der Habsburgischen Festung in Franzensfeste nun zum Anlass genommen, die Bürgermeister über die rechtliche Situation rund um die Abhaltung profaner Veranstaltungen an sakralen Orten aufzuklären. Demnach seien solchen Veranstaltungen in religiösen Kultstätten enge Grenzen gesetzt, die staatliche Regelung sehe gar ein Verbot vor, in Kirchen nicht-religiöse Veranstaltungen abzuhalten.

Ganz so strikt fällt nun die Weisung des Landesamts für Verwaltungspolizei nicht aus. Vielmehr ergeht die Aufforderung des Landesamts an die Bürgermeister, bei Anträgen um die Bewilligung von Veranstaltungen an sakralen Kultstätten immer auch das Gutachten des Ortspfarrers einzuholen. Wer gegen diese Anordnung verstößt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Monaten oder einer Geldbuße rechnen.

chr

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