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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 18. September 2006

LPA - Die Raumordnung und die Wohnbauförderung waren zwei Schwerpunktthemen der heutigen Landesregierungssitzung, in der es auch um Diskussionspunkte mit der Regierung in Rom ging.

GESETZESNOVELLE ZUR RAUMORDNUNG
Die Diskussionen um den Gesetzentwurf, durch den die Landesraumordnung auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt wird, hat die Landesregierung nun im Großen und Ganzen abgeschlossen. Landeshauptmann Luis Durnwalder betonte heute im Anschluss an die Regierungssitzung, dass mit Ausnahme der Zuweisung der Gewerbezonen nun endgültige Entscheidungen für alle Bereiche vorlägen. Es gelte nun den Gesetzestext in seine definitive Fassung zu bringen, so dass die Landesregierung ihn genehmigen könne. Nach seiner Begutachtung durch den Rat der Gemeinden und die Parteien dürfte er - nach den Worten des Landeshauptmanns - im November dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt werden.
Was die Baukommissionen der Gemeinden betrifft, beschloss die Landesregierung heute deren Zusammensetzung nicht zu verändern, aber die Möglichkeit eine Anhörung des Bauwerbers vorzusehen, die entweder vom Bauwerber oder von der Gemeindebaukommission selbst beantragt werden kann. Zwei weitere Entscheidungen betreffen Bautenabstände und Bauvolumen: So sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung (z. B. die Anbringung von Sonnenkollektoren) bei der Bemessung des Gebäudeabstandes nicht ins Gewicht fallen. Außentreppen sollen künftig – in erster Linie aus ästhetischen Gründen - nur mehr bis zum ersten Stock erlaubt sein, für die gebäudeinternen Stiegenhäuser soll es eine Bauvolumen-Gutschrift geben. Auch hinsichtlich der von den Zimmervermietern in Anlehnung an die Beherbergungsbetriebe geforderten qualitativen Ausbaumöglichkeiten wurde heute eine Erweiterungsmöglichkeit für jene Privatzimmervermieter festgeschrieben, die bereits vor Inkrafttreten der Bauordnung im August 1997 in diesem Bereich tätig waren. Im Gesetzestext soll für diese Art der Erweiterung eine Zweckbindung von 20 Jahren vorgesehen werden, um einem Missbrauch vorzubeugen. Die Gesetzesnovelle sieht auch eine Maßnahme vor, durch den der Erlass der Benutzungsgenehmigung für Gebäude beschleunigt und vereinfacht werden soll: Und zwar soll künftig der Bauleiter die Konformität des Baus bescheinigen; auf der Grundlage dieses Gutachtens gibt die Gemeinde dann das Gebäude zur Nutzung frei.
Die Benützung von unter Vertragsbindung umgebauten Wohnungen durch Heimatferne sowie die Erschließungsmöglichkeiten im touristischen Bereich sowie Sanierung von Gebäuden in Grenzgebieten waren weitere drei Punkte des Raumordnungs-Gesetzentwurfes, mit denen sich die Landesregierung heute befasst hat.

WOHNBAUFÖRDERUNG
Die Ansässigkeitsdauer wird künftig stärker, die Überfüllung einer Wohnung weniger stark bewertet. Das sieht die heute von der Landesregierung verabschiedete neue Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz (13/98) vor. Demnach bedarf es in Zukunft 28 Jahre Ansässigkeit, um auf die vorgesehenen maximalen elf Punkte zu kommen. Bisher genügten 25 Jahre, um diese elf Punkte zu erreichen. Auch die Punkteskala wird in Zukunft anders erklommen als bisher: Einen Punkt erhält man nach wie vor nach fünf Jahren, zwei aber erst nach neuen (bisher sieben), drei nach zwölf (bisher neun) und vier nach 14 Jahren (bisher elf). Weniger Punkte gibt es künftig für die Überfüllung: Wurden Bewerbern, die in einer überfüllten Wohnung wohnten, bisher zwei bis vier Punkte zuerkannt, werden es künftig nur mehr zwei sein. Die Dauer des Aufenthalts in einer überfüllten Wohnung wird mit maximal drei Punkten gewertet. Neu ist auch die Bewertung der unterirdischen Autostellplätze bei der Berechnung der Konventionalfläche der Wohnung.

KLETTERSTEIG STEVIA
„Wir wollen sowohl gegenüber der EU als auch gegenüber dem Staat in Ordnung sein“, erklärte der Landeshauptmann im Zusammenhang mit dem nach dem ehemaligen Staatspräsidenten Pertini benannten Klettersteig Stevia im Langental in der Gemeinde Wolkenstein. Die Landesregierung sprach sich daher für einen Rückbau des Klettersteig-Einstiegs aus. In der Folge solle die Gemeinde Wolkenstein einen neuen Antrag um Genehmigung der Sanierung des ehemaligen Stevia-Klettersteigs beantragen. Die Erneuerung des Klettersteigs hatte ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Italien ausgelöst, da sich der Klettersteig in „Natura-2000-Gebiet“ befindet.

MURMELTIERJAGD
Die Murmeltierjagd in Südtirol hat Landeshauptmann Durnwalder gegenüber der Eingabe des gesamtstaatlichen Vereins „Lega contro la caccia“ und des Schreibens von Umweltminister Pecoraro Scanio verteidigt: „Wir führen in Südtirol eine reine Selektionsjagd durch, die für den Fortbestand einer gesunden Murmeltierpopulation notwendig ist. Zumal wir über 40 000 Exemplare zählen und davon nur wenige Prozent zum Abschuss freigeben, respektieren wir auch die Konvention von Bern über den Artenschutz voll und ganz. Es ist nicht richtig, dass wir mit Regionen wie Sizilien oder Sardinien über einen Kamm geschoren werden. Dagegen wollen wir gegebenenfalls unsere Einwände vorbringen und auch unsere autonomen Rechte verteidigen.“

VOGELSCHUTZ
Auch mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409) hat sich die Landesregierung heute befasst. Grund dafür war das gesetzesvertretende Dekret, durch das die Regierung in Rom nun diese Richtlinie umsetzen will. „Dabei wurden weder die Regionen noch die autonomen Provinzen angehört, außerdem werden die autonomen Befugnisse nicht berücksichtigt“, so die Kritik des Landeshauptmannes. Die Landesregierung wolle beobachten, was im Zuge der Umsetzung des Dekrets in Gesetz verändert werde und – wenn nötig – rechtliche Schritte unternehmen.

LANDESHAUSHALT
Die Landesregierung will die eigene Haushaltsgebarung auch im Lichte des Stabilitätspaktes durch eine Durchführungsbestimmung regeln. Bis dahin will man sich – auch angesichts der steuerbedingten Mehreinnahmen - nicht nach den einheitlichen staatlichen Sparvorgaben richten. Vielmehr soll der Differenzbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben als Richtschnur dienen. Auch die staatlichen Sparvorgaben im Zusammenhang mit der Haushaltsgestaltung war Thema der heutigen Regierungssitzung. Der Landeshauptmann sprach in diesem Zusammenhang von „großen Schwierigkeiten, die es im Zusammenhang mit den staatlichen Vorgaben bei der Verwaltung der Haushaltsmittel“ gebe.

REHABILITATION FÜR HERZKRANKE
Nicht mehr am Ritten sondern in Prissian in der Gemeinde Tisens werden Herzpatienten künftig nachversorgt. Im Sinne eines Gutachtens der Sanitätsbetriebe und der zuständigen Ämter beschloss die Landesregierung heute, eine Vertragsbindung für die Rehabilitation von Herzpatienten mit der Einrichtung in Prissian einzugehen und jene mit der ReHa-Einrichtung am Ritten auslaufen zu lassen. „wir wissen, dass wir mit Protesten rechnen müssen“, meinte dazu LH Durnwalder, „doch es gab in der vergangenen Zeit große Unzufriedenheit und organisatorische Schwierigkeiten, die für diese Veränderung sprechen.“

KINDERGARTENKINDER IM SCHÜLERBUS
Kindergartenkinder können künftig, sofern Busse zur Verfügung stehen und Plätze frei sind, den Schülertransport kostenlos in Anspruch nehmen. Dafür sprach sich die Landesregierung aus. Allerdings müssen die Kinder im Sinne eines Rechtgutachtens beaufsichtigt werden. Für die Aufsicht der Kindergartenkinder während der Fahrt muss die Gemeinde sorgen.

jw

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