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LR Theiner: „Gesundheitswesen neu geordnet -Südtiroler Sanitätsbetrieb startet mit 1. Jänner 2007“

LPA - „Mit der Reform zur Neuordnung des Gesundheitswesens werden die Voraussetzungen geschaffen, damit wir auch zukünftig ein modernes, leistungsfähiges und finanzierbares Gesundheitswesen in Südtirol haben“, sagt Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Neuordnung des Südtiroler Gesundheitswesen wurde heute, 22. September, vom Landtag verabschiedet.

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gesundheitswesens wurde von einer von der Landesregierung eingesetzten Steuerungsgruppe ausgearbeitet, in der die Sanitätsbetriebe, Mitarbeiter des Ressorts, die Ärztekammer, der Pflegeverband, die Lokalkörperschaften und verschiedene Experten vertreten waren. Es wurde ein eigener Tisch mit allen Gewerkschaften des Gesundheitswesens eingerichtet, bei dem die für die Mitarbeiter wichtigen Fragen gemeinsam erläutert wurden und einvernehmliche Lösungen gesucht wurden.
"Mit 1. Jänner 2007 werden die bisherigen vier Sanitätsbetrieb aufgelöst. Es wird ein einziger Südtiroler Sanitätsbetrieb geschaffen", erklärt Theiner. Dadurch würden Mehrgleisigkeiten in der Verwaltung abgebaut und alle sieben öffentlichen Krankenhäuser in ein landesweites Netzwerk eingebunden. Die landesweit einheitliche Führung werde laut Theiner Mittel frei setzen, die dann für mehr Pflege und medizinische Leistungen zur Verfügung stehen, um dem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung und der Zunahme an chronischen Krankheiten zukünftig gerecht zu werden. 
Um eine flächendeckende und bürgernahe Gesundheitsversorgung auch in Zukunft garantieren zu können, sollen vier Gesundheitsbezirke für die Führung der Dienste vor Ort verantwortlich und dazu mit einer weitgehenden Autonomie ausgestattet sein.
Die Landesregierung werde nach Inkrafttreten des Gesetzes den Posten für den Generaldirektor des neuen Sanitätsbetriebes ausschreiben und noch im Herbst dieses Jahres eine Arbeitsgruppe für die klinische Reform einsetzen, kündigt der Gesundheitslandesrat an. „Die Miteinbeziehung aller notwendigen Interessensgruppen wird mir auch hier ein großes Anliegen sein“, so Landesrat Theiner.
„Mit diesem Gesetz sind die Weichen gestellt, um jetzt gemeinsam Schritt für Schritt die gesetzten Ziele einer schlanken, modernen Organisation, Transparenz und Bürgernähe und vor allem einheitlich hohe Qualitätsstandarts in die Tat umzusetzen“, unterstreicht Landesrat Theiner.

SAN

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