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Lehrpersonal: Kompromiss in Sachen Arbeitszeit

LPA - Die Lehrpersonen der Mittel- und Oberstufe werden die drei Wochenstunden, die sich aus der Differenz zwischen den 50-minütigen Unterrichtsstunden zu den vollen Arbeitsstunden ergibt, für Nebentätigkeiten verwenden, für die keine Entlohnung vorgesehen ist. Dieser Kompromiss wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Übergangsvertrag für das Lehrpersonal erzielt.

 In der zwischen den Vertretern der Schulgewerkschaften und der Landesverwaltung kontrovers diskutierten Problematik der effektiven Dauer einer Unterrichtsstunde (sog. „50/60 Minuten Problematik“) wurde ein – zumindestens vorübergehender - Kompromiss gefunden. Er wurde nun in eine kollektivvertragliche Regelung gefasst.

Der Kompromiss besteht darin, dass die Differenz von drei Wochenstunden, die sich aus der effektiven Unterrichtszeit von 50 Minuten je Unterrichtsstunde ergibt, für Nebentätigkeiten verwendet werden, für die keine Entlohnung zusteht. Diese Nebentätigkeiten können beispielsweise die Beaufsichtigung der Schüler vor Schulbeginn, während der Zwischenpausen, bei der Schulausspeisung oder die Begleitung der Schüler bei Lehrerausflügen sein.

Für die Unterzeichnung des endgültigen Vertrages hat die Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen die Vertragsparteien zu einem Treffen eingeladen, das am Freitag, den 6. Oktober 2006 stattfindet.

jw

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