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LR Frick zu IRAP-Urteil: Politische Überlegungen retten arbeitsplatzvernichtende Steuer

(LPA) Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP ist mit dem EU-Recht kompatibel und kann somit aufrecht bleiben. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute (3. Oktober) entschieden. Für Finanzlandesrat Werner Frick stehen politische Überlegungen hinter diesem Urteil, das eine "arbeitsplatzvernichtende" Steuer rette.

"Wenn die EU auf der einen Seite von den Mitgliedstaaten verlangt, ihre Haushalte zu sanieren, kann sie auf der anderen nicht eine für Italien so wichtige Steuer abschaffen", ist Frick überzeugt. "Das wäre absurd und hätte schwere haushaltspolitische Folgen." Damit sei auch erklärbar, warum der EuGH nicht dem Antrag der Generalanwälte gefolgt sei, die in der IRAP eine Mehrwertsteuer-ähnliche und damit laut EU-Recht verbotene Steuer gesehen hatten.

In der Urteilsbegründung führt der EuGH aus, dass die IRAP nicht gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU verstoße, weil sie "Unterschiede zur Mehrwertsteuer aufweist und nicht als Steuer auf den Geschäftsumsatz interpretiert wird". Die IRAP unterscheide sich von der Mehrwertsteuer, da sie nicht proportional zum Warenwert oder zum Wert der Dienstleistungen berechnet wird. Auch werde die IRAP im Gegensatz zur Mehrwertsteuer nicht auf den Endkonsumenten abgewälzt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Mit dem Segen aus Luxemburg kann die regionale Wertschöpfungssteuer aufrecht bleiben. Südtirol bringt diese Steuer jährlich eine Einnahme von 350 Millionen Euro, die in erster Linie zur Deckung der Ausgaben im Gesundheitsbereich herangezogen werden. "Die Steuer ist aber technisch unglücklich aufgebaut und vernichtet Arbeitsplätze, da die Personalkosten von der Bemessungsgrundlage nicht oder nicht im vollen Ausmaß abgezogen werden können", erklärt Finanzlandesrat Frick. Entsprechend sei nun die Regierung am Zug, um mutige Reformschritte in die Wege zu leiten, mit denen die Verzerrung eliminiert werden könne, betont Frick. Bereits vor einigen Monaten hatte der Landesrat eine entsprechende Forderung an das Finanzministerium in Rom gestellt.

Bei der IRAP handelt es sich um eine vom Staat im Jahr 1998 eingeführte regionale Wertschöpfungssteuer, die von den Regionen und den autonomen Provinzen eingehoben wird. In der IRAP wurden sechs verschiedene Steuern zusammengefasst.

chr

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