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LR Frick zu staatlichem Finanzgesetz: "Watschn" für kleine und mittlere Unternehmen

(LPA) "Die ab 2007 geplanten Steuermaßnahmen werden Südtirols klein strukturierte Wirtschaft und die rund 39.000 Klein- und Mittelbetriebe enorm belasten." Zu diesem Schluss kommt Finanzlandesrat Werner Frick, der in einem Schreiben an die Minister Pierluigi Bersani und Tommaso Padoa-Schioppa seine Kritik zu den beabsichtigten Neuerungen im staatlichen Finanzgesetz äußert.

Trotz positiver Ansätze, wie jenes zur Reduzierung der Lohnkosten, also des so genannten "cuneo fiscale", sei das Finanzgesetz eine "Watschn" für die Wirtschaft und benachteilige insbesondere die KMU in Südtirol, so Frick. Der Finanzlandesrat hatte in den letzten Tagen eingehend den römischen Gesetzestext analysiert und urteilt: "Gewisse Sanktionen sind unverhältnismäßig und vor allem gegen die kleinen Betriebe gerichtet." Als Beispiel führt Frick die seines Erachtens zu drastischen Sanktionen für Handelsbetriebe an, die es unterlassen, den Kassenbeleg auszugeben. Sie riskieren eine Schließung von 15 Tagen bis zu einem Monat. "Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung sind notwendig, sie dürfen aber nicht Betriebe so hart bestrafen", so der Landesrat.

Die Kritik Fricks erntet auch die vorgesehene Übertragung der Abfertigungsbeiträge (TFR) für die Mitarbeiter an das gesamtstaatliche Sozialversicherungsinstitut INPS. Das Finanzgesetz 2007 sieht vor, dass die Hälfte der Abfertigungsbeiträge, die bisher von den Betrieben verwaltet worden sind und diesen Liquidität garantiert haben, an das INPS abgetreten werden müssen. "Das ist ein Fehlschuss der Regierung", so Frick. "Die Mehrbelastung des Vermögens der Betriebe durch den Abfluss dieser Geldmittel fällt bei kleinen Betrieben weit mehr ins Gewicht als bei großen Unternehmen", so der Landesrat. 

In seinem Schreiben an die beiden Minister greift Frick auch die Neufestsetzung der Branchenrichtwerte für die Einkommenssteuern an. "Die steuerliche Verschärfung kann sehr leicht dazu führen, dass der Unternehmer zuviel Steuern zahlt", so der Landesrat. Dies wäre immer dann der Fall, wenn der Unternehmer geringere Einkünfte erzielt, als die Branchenrichtwerte vorgeben. Ebenso negativ sieht Frick die Bestimmungen zur Aufenthaltssteuer. Die Regierung schlägt vor, diese auf freiwilliger Basis einzuführen: Demnach würde die Entscheidung bei den Gemeinden liegen, eine Aufenthaltssteuer von bis zu fünf Euro pro Übernachtung einzuheben. "Es liegt nun an der Regierung, all die Appelle zu beherzigen und entsprechende Abänderungen zu erarbeiten", so Frick.

chr

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