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Neuordnung des Gesundheitswesens: Landesgesetz wird morgen veröffentlicht

(LPA) Ein weiterer Schritt hin zur Neuordnung des Gesundheitswesens in Südtirol wird morgen (10. Oktober) gesetzt. Es steht die Veröffentlichung des Landesgesetzes an, mit dem unter anderem der einzige Südtiroler Sanitätsbetrieb aus der Taufe gehoben wird. In Kraft tritt das Gesetz am Mittwoch.

Seit Monaten wird im Ressort von Gesundheitslandesrat Richard Theiner intensiv an der Neuordnung des Südtiroler Gesundheitswesens gearbeitet. Die vom Landesrat dafür vorgegebenen Ziele sind klar: zum einen müssen die Kostensteigerungen eingedämmt, zum anderen muss die Qualität auch auf lange Sicht gesichert und weiter ausgebaut werden. Der rechtlich wichtigste Schritt auf diese Ziele zu war die Verabschiedung des entsprechenden Landesgesetzes durch den Landtag. Darin ist unter anderem die Gründung des einzigen Südtiroler Sanitätsbetriebes vorgesehen, der ab 1. Jänner 2007 - geleitet über schlanke Führungs- und Verwaltungsstrukturen - für die Koordinierung der bisherigen vier Sanitätsbetriebe und die Vorgabe der Leitlinien sorgen und Synergien ermöglichen wird.

Veröffentlicht wird das Landesgesetz Nr. 9 vom 2. Oktober 2006 mit dem Titel "Änderung der Ordnung des Landesgesundheitsdienstes" im morgigen Amtsblatt Nr. 41. Es tritt am Tag nach der Veröffentlichung, demnach also am kommenden Mittwoch in Kraft.

chr

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