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Rente für Teilinvaliden: Neue Einkommensberechnung

(LPA) Neue Bestimmungen gibt es in Sachen Einkommensgrenze für die Teilinvaliden-Rente. Mit dem kürzlich verabschiedeten Omnibus-Gesetz ist festgelegt worden, dass das Arbeitseinkommen nur noch zu 50 Prozent in die Einkommensberechnung einfließt. Dies ermöglicht den Teilinvaliden, einer Arbeit nachzugehen und eine Rente zu beziehen.

Teilinvaliden haben ein Anrecht auf eine Rente, sofern das Arbeitseinkommen - in diesem Fall jenes aus dem laufenden Jahr - die Grenze von 4089,54 Euro nicht überschreitet. Mit dem neuen Omnibusgesetz wurde nun allerdings die Einkommensberechnung verändert. Demnach fließt das Arbeitseinkommen in diese Berechnung nur noch zur Hälfte ein, de facto erhöht sich das zulässige Arbeitseinkommen also auf 8179,08 Euro.

Nun gilt es, die Veröffentlichung des Omnibus-Gesetzes im Amtsblatt abzuwarten. Danach können Teilinvaliden ihre Gesuche um eine Rente einreichen und dabei bereits auf die neue Einkommensberechnung Bezug nehmen. Diese Maßnahme ist Teil des Pakets, das zur Bekämpfung der Armut in Südtirol geschnürt worden ist.

chr

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