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Zuständigkeiten im Bereich der Innovation: LR Frick und Gnecchi stellen klar

(LPA) Nicht unwidersprochen lassen wollen die Landesräte Werner Frick und Luisa Gnecchi die Kritik an der Innovationsförderung und der Aufteilung der Zuständigkeiten für diesen Bereich. "Im entsprechenden Dekret des Landeshauptmanns gibt es eine ganz klare Zuweisung der Aufgabenfelder", so die beiden Landesräte.

Grundlage der Innovationsförderung sei das Landesgesetz Nr. 4 aus dem Jahr 1997, das die Wirtschaftsförderung regle. Aus diesem Gesetz und dem Dekret des Landeshauptmanns in Sachen Zuweisung der Kompetenzen gehe unmissverständlich hervor, dass Landesrätin Gnecchi für den Bereich der Förderung von Forschung und Entwicklung in allen Wirtschaftsbereichen verantwortlich zeichne. Dazu kommen die Förderung von Beratungsdiensten und alle Maßnahmen, mit denen die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Industrie angestrebt wird. Für alle anderen Bereiche sei Landesrat Frick zuständig.

Frick und Gnecchi greifen die Gelegenheit auch auf, um darauf hinzuweisen, dass mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr neue Mittel für die industrielle Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt würden. So gebe es eine Million Euro mehr für die Förderung der Innovation in den Betrieben und weitere sechs Millionen Euro für eine neue Innovations-Stiftung. Diese ist im neuen Landesgesetzentwurf in Sachen Innovation, Forschung und Entwicklung vorgesehen, der von der Landesregierung vor wenigen Wochen verabschiedet worden ist und derzeit von der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt wird.

chr

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