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Generaldirektor des neuen Sanitätsbetriebs: Auswahlverfahren veröffentlicht

(LPA) Ein weiterer Schritt in Richtung Neuordnung des Südtiroler Gesundheitswesens ist heute (20. Oktober) gesetzt worden. Im staatlichen Gesetzesanzeiger ist das Auswahlverfahren für den Generaldirektor des künftig einzigen Sanitätsbetriebs in Südtirol veröffentlicht worden. Am Montag folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region.

Mit 1. Jänner 2007 nimmt der Südtiroler Sanitätsbetrieb, der die bisherigen vier Betriebe ablöst, seine Arbeit auf. Bis dahin muss ein Generaldirektor gefunden werden, der die Geschicke des Betriebs zu leiten hat. Am Montag dieser Woche hat die Landesregierung die Kriterien festgelegt, nach denen der Generaldirektor bestimmt werden soll. Demnach wird es ein Auswahlverfahren geben, zu dem sich alle Interessierten mit den notwendigen Voraussetzungen melden können. Eine Fachkommission wird dann eine Liste der geeigneten Kandidaten erstellen, auf deren Grundlage die Landesregierung über die Besetzung des Postens entscheiden wird. 

Die Bedingungen für das Auswahlverfahren sind heute im staatlichen Gesetzesanzeiger veröffentlicht worden. So heißt es darin, dass die Bewerber europäische Staatsbürger, im Besitz der politischen Rechte und nicht mehr als 65 Jahre alt sein müssen. Darüber hinaus gilt ein Doktorat ebenso als Voraussetzung für die Bewerbung, wie eine Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit (oder die Angliederung an eine Sprachgruppe) sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung "in fachlichen oder administrativen Führungsfunktionen bei öffentlichen oder privaten Körperschaften, sowie Betrieben und Einrichtungen".

Gefordert werden schließlich auch der Zweisprachigkeitsnachweis sowie der Besuch des "Ausbildungskurses im Bereich öffentliche Gesundheit und Organisation und Verwaltung im Gesundheitswesen". Letztere Teilnahmebestätigung kann allerdings innerhalb von drei Jahren ab der Ernennung nachgereicht werden.

Die Gesuche zur Teilnahme am Auswahlverfahren können aus dem Südtiroler Bürgernetz herunter geladen werden, und zwar von den Seiten der Landesabteilung Gesundheitswesen (www.provinz.bz.it/gesundheitswesen) unter der Rubrik "Neuordnung des Gesundheitswesens". Dort sind auch alle weiteren Informationen zum Auswahlverfahren zu finden. Einzureichen sind die datierten und unterschriebenen Gesuche per Einschreiben mit Rückantwort bei der Landesabteilung Gesundheitswesen, Freiheitsstraße 23 in Bozen, und zwar innerhalb von zehn Tagen nach der letzten Bekanntmachung des Auswahlverfahrens.

chr

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