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Neue Kampagne des Beirats für Chancengleichheit: Achtung Frauenfalle!

LPA - Vor Frauenfallen warnt der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüros mit ihrer neuen Sensibilisierungskampagne. "Wir wollen Bewusstsein bilden und informieren, damit Frauen nicht wegen mangelnder Information Fehlentscheidungen treffen, unter denen sie dann lange zu leiden haben", erklärt die Beiratsvorsitzende Julia Unterberger heute (Dienstag, 24. Oktober) bei der Vorstellung der neuen Kampagne im Pressesaal der Landesregierung. Die für Chancengleichheit zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi hob bei der Pressevorstellung die Bedeutung solcher Informationskampagnen nicht nur für die Frau sondern für die gesamte Gesellschaft hervor.

Vor insgesamt sieben Frauenfallen warnen der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro in einer breit angelegten Informationskampagne. Es handelt sich um Fallen, in die nicht richtig oder zu wenig informierte Frauen in den verschiedensten Lebensbereichen - von Partnerschaft und Familie über die Arbeit bis hin zum gesellschaftlichen Leben - tappen können.

Die Landesrätin für Chancengleichheit, Luisa Gnecchi, und die Vorsitzende des Landesbeirates für Chancengleichheit, Julia Unterberger, stellten die neue Initiative heute (Dienstag, 24. Oktober 2006) im Palais Widmann in Bozen vor.

Die sieben Frauenfallen betreffen folgende sieben Bereiche: die Lebensgemeinschaft, die Gütertrennung, die Unterschrift beim Notar, die Arbeitsleistungen im Rahmen der Familie, die Haftung für Schulden, das unternehmerische Risiko und den Mangel an Beweisen. Undurchdachte Entscheidungen in diesen Bereichen können in bestimmten Fällen Risiken für Frauen in sich bergen.

Im Rahmen der Kampagne werden in erster Linie Frauen durch Anzeigen in Zeitungen, durch Postkarten und über eine Informationsbroschüre auf diese sieben Fallen hingewiesen. Bezüglich der Lebensgemeinschaften wird beispielsweise mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass eine unverheiratete Frau nach geltender Gesetzeslage beispielsweise im Falle einer Trennung nicht mit einem Unterhaltsbeitrag ihres Partners rechnen kann; was die Gütergemeinschaft betrifft, so sollten nicht nur Frauen wissen, dass diese keine automatische Haftung für die Schulden des Partners bewirkt; aufgezeigt wird die Bedeutung einer Unterschrift beim Notar oder die Unterzeichnung von Bürgschaften; angeraten wird, Arbeitsleistungen innerhalb der Familie anerkennen und sich beispielsweise geborgte Geldbeträge bestätigen zu lassen.

„Frauen begehen häufig Fehler, die ihre rechtliche Position verschlechtern“, so die Landesrätin für Chancengleichheit Luisa Gnecchi und Beiratspräsidentin Julia Unterberger bei der heutigen Vorstellung, „denn wenn Frauen aus Unwissenheit die wenigen rechtlichen Vorteile einer ohnedies nicht frauenfreundlichen Rechtsordnung nicht nutzen oder andere Fehlentscheidungen treffen, kann das sehr nachteilige Folgen haben.“

Das Informationsmaterial wird über verschiedene Kanäle verteilt. Es liegt außerdem im Frauenbüro im Palais Widmann in Bozen, Crispistraße 3, dritter Stock, Tel.: 0471 411180, Fax 0471 411189, E-Mail: frauenbuero@provinz.bz auf.

jw

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