News / Archiv

News

30. November: Letzter Termin für die Meldung von Rebpflanzungen

(LPA) Rebpflanzungen, die im kommenden Jahr durchgeführt werden sollen, müssen bis zum 30. November dieses Jahres gemeldet werden. Gleichzeitig ist auch das Ansuchen um Gewährung eines Beitrags für die Erstellung der Rebanlagen vorzulegen.

Die für die Meldung und das Beitragsansuchen notwendigen Vordrucke - einer rosa, der andere gelb - liegen im Landesamt für Obst- und Weinbau ebenso auf, wie in den Bezirksämtern der Landesabteilung Landwirtschaft sowie beim Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau. Wer will, kann die Vordrucke zudem aus dem Südtiroler Bürgernetz herunterladen, und zwar von den Seiten der Abteilung Landwirtschaft (www.provinz.bz.it/landwirtschaft).

Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau betont, ist für Pflanzungen von neuen Rebflächen ein Pflanzrecht erforderlich. Außerdem darf die Pflanzung nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Amt für Obst- und Weinbau vorgenommen werden. Die termingerechte Meldung gilt als Voraussetzung für die Erteilung der Pflanzungsgenehmigung, für einen möglichen Beitrag und gegebenenfalls auch für die Änderungen in der Weinbergrolle. Um diese Änderungen vornehmen zu können, ist bei der Meldung der Wiederbepflanzungen auf eine exakte Flächenangabe der gerodeten und gepflanzten Sorten zu achten.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap