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Honorare für Techniker: LR Mussner im Gespräch mit den Vertretern der Berufskammern

LPA - Mit den Vertretern der Ingenieurs-, Architekten-, Geometerkammer hat sich Bautenlandesrat Florian Mussner am gestrigen 30. November in Bozen zu einem Gespräch zusammengesetzt. Nach in Kraft treten des Bersani-Dekretes ging es darum, die neue Situation hinsichtlich der Honorare für die Techniker zu besprechen. Auf Honorare sollten nach Meinung der Techniker nicht unbegrenzt Abschläge gemacht werden können. Mit Landesrat Mussner wurde deshalb darüber diskutiert, ob übertrieben niedere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen ausgeschlossen werden können. Zudem soll auch bei den technischen Dienstleistungen mehr Augenmerk auf die Qualität gelegt werden.

Das Bersani-Dekret sieht die Liberalisierung der Honorarregelung vor. Sofort nach Inkraftreten des Dekrets hat die Landesregierung beschlossen, das Bersani-Dekret anzuweden, und dass somit in Zukunft die Honorare der Techniker frei verhandelbar sind. Die Berufsverbände sind mit dieser Lösung jedoch nicht einverstanden. „Deshalb war es wichtig, sich mit den Vertretern der Berufsverbände zu treffen und ihre Vorschläge anzuhören“, sagt Landesrat Mussner. Man habe bisher noch keine Patentlösung gefunden, es habe jedoch in verschiedenen Positionen eine Annäherung gegeben, resümiert der Landesrat.

Die Techniker wehren sich vor allem dagegen, dass nun auf die Honorare, die früher über eine Tarifordnung geregelt wurden, unbegrenzte Abschläge gemacht werden können. Mit „Dumping Honoraren“ könne keine Qualität erzielt werden, sagen die Vertreter der Berufsverbände der Techniker. Landerat Mussner zeigte Verständnis für die Sorgen der Techniker und meinte, man werde sicherlich eine Lösung finden, die für beide Seiten tragbar sei. Es wurde darüber diskutiert, die Regelung zu übernehmen, die für die Vergabe der Bauarbeiten bereits angewandt wird. Sollte ein Angebot so tief sein, dass der Preis nachweislich nicht mehr kostendeckend ist, dann hat die Verwaltung die Möglichkeit, ein solches Angebot a priori vom Wettbewerb auszuschließen und nicht zu berücksichtigen. Bei den technischen Dienstleistungen könnte man nun in Analogie definieren, ab welchem Wert ein Angebot als abnormal eingestuft wird und nicht mehr berücksichtigt wird.

Ein weiteres Anliegen der Techniker besteht darin, dass man bei der Vergabe dieser technischen Leistungen nicht nur den Preis als Zuschlagskriterium berücksichtigen sollte, sondern auch die Qualität der angebotenen Leistung. Bei Bauarbeiten und Lieferungen ist es in der Landesverwaltung inzwischen Praxis, dass für die Vergabe nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität bewertet wird. Dieses Prinzip will man nun auch auf die technischen Leistungen angewendet sehen. Damit ist Bautenlandesrat Mussner natürlich einverstanden. Bei den weiteren geplanten Treffen wird man nun darüber reden, wie die Vorschläge der Techniker konkret in die Praxis umgesetzt werden können. Er sei überzeugt, sagte Mussner, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werde.

SAN

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