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Aufenthaltsverträge für Nicht-EU-Ausländer: Vidimierung entfällt
LPA - Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern teilt die Landesabteilung Arbeit mit, dass ab kommendem Montag, 11. Dezember 2006 die Aufenthaltsverträge („contratto di soggiorno“) nicht mehr von der Landesverwaltung vidimiert werden müssen.
Bisher mussten die Aufenthaltsverträge für Nicht-EU-Ausländer bei einem Arbeitsvermittlungszentrum des Arbeitsservice vidimiert werden. Stattdessen ist der Aufenthaltsvertrag mit Einschreiben dem Arbeitsservice in Bozen, Leonardo-da-Vinci-Straße 7, zu übermitteln. Die Bestätigung des Einschreibens, mit der die Zusendung des Aufenthalts-Vertrages an den Arbeitsservice nachgewiesen wird, ist mit dem Gesuch um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung über die Post an die Quästur zu schicken.Weitere Auskünfte erteilt das Arbeitsservice in Bozen bzw. außerhalb von Bozen die Arbeitsvermittlungszentren des Landes.
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