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Land und Staatsanwaltschaft erörtern Pflegeanvertrauung Minderjähriger

LPA - Die Anvertrauung Minderjähriger, die Probleme und Konflikte, die sich bei der Trennung eines Jugendlichen von seiner Ursprungsfamilie ergeben, die Eignung der Familien oder Paare, denen Minderjährige anvertraut werden, sowie die Maßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten und Jugendgerichtsbarkeit in diesem Bereich standen im Mittelpunkt des jüngsten Treffens des Landesamtes für Familie, Frau und Jugend, den Sozialdiensten und dem Landesgericht Bozen.

Das Treffen, bei dem vor allem rechtliche Fragen der Pflegeanvertrauung Jugendlicher erörtert wurden, hatte auf Initiative des Amtes für Familie, Frau und Jugend der Landesabteilung Sozialwesen stattgefunden. Gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialdienste und einer Vertretung des Jugendgerichts und der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht (Gerichtspräsidentin Margit Fliri, Staatsanwältin Antonella Fava und Jugendrichterin Brunhilde Platzer) wurden aber auch soziale Aspekte im Zusammenhang mit der Anvertrauung Jugendlicher beleuchtet, und darauf hingewiesen, dass die Pflegeanvertrauung auch in Südtirol oft konfliktbehaftet erfolge.

Problematisch sei das Verhältnis zwischen Ursprungsfamilie und dem Jugendlichen, der vom Landesgericht aus dieser Familie herausgenommen wird. Meist könne nur über die Mediation der Sozialdienste und durch gezielte Maßnahmen eine Lösung gefunden werden.

Diskussionsgegenstand war außerdem das neue gesamtstaatliche Gesetz, das einen zeitlichen Rahmen der Pflegeanvertrauung von höchstens 24 Monaten vorgibt. Alle Seiten waren sich darüber einig, dass diese Zwei-Jahres-Frist zu kurz sei, da gravierende familiäre Probleme sich im Normalfall nicht innerhalb von zwei Jahren lösen ließen.

Gesprochen wurde in diesem Zusammenhang über die Notwendigkeit des Zusammentreffens des Jugendlichen mit seinen Eltern während der Anvertrauungszeit und über die entsprechende Vorgehensweise, sowie über die Rückkehr des Jugendlichen in die Ursprungsfamilie nach Ablauf der zwei Jahre.

Schließlich wurde auch über die Rolle der Großeltern debattiert, die in vielen Fällen als Anvertrauungsfamilie einspringen. Dabei ging es in erster Linie darum, nach welchen Richtlinien die Eignung der Großeltern für eine Anvertrauung festgelegt werden sollen.

jw

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