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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 11. Dezember 2006

(LPA) Es war die Besetzung der Stellen von Sanitäts-, Verwaltungs- und Pflegedirektor des neuen Sanitätsbetriebs, die das zentrale politische Thema der heutigen Landesregierungssitzung gebildet hat. Zwar wird die Besetzung von Generaldirektor Andreas Fabi vorgenommen, die Landesregierung musste allerdings heute angehört werden. Neben dieser Entscheidung galt es heute auch, den Entwurf für das Ominbus-Gesetz unter Dach und Fach zu bringen.

Anhörung zur Ernennung von Direktorenposten im neuen Sanitätsbetrieb

Das Landesgesetz zur Neuordnung des Südtiroler Gesundheitswesens sieht vor, dass der Generaldirektor des einzigen Sanitätsbetriebs Sanitäts-, Verwaltungs- und Pflegedirektor ernennt. Er kann dies allerdings erst tun, nachdem er die Landesregierung dazu angehört hat. Diese Anhörung stand heute auf der Tagesordnung der Landesregierung. "Der Generaldirektor hat uns ausführlich Bericht über seine Auswahl erstattet", so Landeshauptmann Luis Durnwalder in der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
So habe Fabi klar gemacht, dass es insgesamt acht Bewerber für den Posten des Sanitätsdirektors gegeben habe (davon drei italienischer Muttersprache), neun für den Posten des Pflegedirektors (drei Italiener) sowie 17 für die Stelle des Verwaltungsdirektors (neun italienische Bewerber). Der Generaldirektor hat diese Bewerber auf der Grundlage eines Schemas bewertet, in das die Eignung, die Erfahrung, die Akzeptanz und die Teamfähigkeit eingeflossen seien. Dazu kommt die Berücksichtigung des ehtnischen Proporzes, nach dem der italienischen Sprachgruppe einer von vier Direktorenposten zusteht.
Auf der Grundlage seiner Bewertung hat Generaldirektor Fabi der Landesregierung heute seinen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, Primar Oswald Mayr zum Sanitätsdirektor zu ernennen, Robert Peer zum Pfledirektor sowie Renzo Corazzola zum Verwaltungsdirektor des neuen Sanitätsbetriebs.
"Wir haben diesen Vorschlag heute entgegen genommen und diskutiert", so Durnwalder. "Auch habe ich in der Landesregierung darüber abstimmen lassen, auch wenn wir rein rechtlich keine Zuständigkeit hätten, den Vorschlag zu ändern." Dies deshalb, weil das Gesetz lediglich eine "Anhörung" der Landesregierung vorsieht. Die Landesregierung habe sich mehrheitlich für den Vorschlag Fabis ausgesprochen, so Landeshauptmann Durnwalder heute.


Omnibus-Gesetzentwurf unter Dach und Fach

Einmal jährlich legt die Landesregierung dem Landtag einen Entwurf für ein Omnibusgesetz vor, in dem kleinere Abänderungen bestehender Gesetze zusammengefasst werden. Die Landesregierung hat heute über den Entwurf zum aktuellen Omnibusgesetz diskutiert und einen Entwurf unter Dach und Fach gebracht, mit dem insgesamt zwanzig Landesgesetze abgeändert werden sollen.

So sollen die Prozeduren rund um die Schutzhütten vereinfacht werden, deren Pacht ebenso wie die Umwandlung nicht mehr gebrauchter Schutzhütten in Gasthöfe. Neu geregelt werden sollen auch die Investitionen in die Gebäude. "Wir stehen hier vor dem Problem, dass das Land zwar die Schutzhütten übernimmt, dies allerdings erst im Jahr 2010 tut", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Angesichts dieses Termins wollen weder CAI noch Pächter Investitionen in die Strukturen vornehmen. Auch solche nicht, die unbedingt notwendig wären. "Wir wollen deshalb vorsehen, dass Pächtern, die Investitionen in die Hütten vornehmen, die Hütte aber nicht lang genug bewirtschaften, um diese Investitionen zu amortisieren, den offenen Restbetrag vom Land rückvergütet bekommen", so Durnwalder. Dieser Betrag werde dann auf die neuen Pächter übertragen.

Im neuen Omnibus-Gesetzentwurf sind außerdem Neuerung bei der Genehmigung von Torfstichen und Schottergruben vorgesehen. In die entsprechenden Genehmigungs-Prozeduren sollen wieder verstärkt die Gemeinden involviert werden.

Im Bereich des Fremdenverkehrs will die Landesregierung über das Omnibusgesetz die Möglichkeit vorsehen, für die Wander-, Fahrrad- und Mountainbikewege eine Haftpflicht- und eine Rechtschutzversicherung zugunsten der Grundeigentümer abzuschließen. "Wir sind in der letzten Zeit immer wieder mit Fällen konfrontiert worden, in denen die Grundeigentümer bei Unfällen oder Schäden haftbar gemacht werden sollten", so Landeshauptmann Durnwalder. Die neue Regelung solle für Rechtsicherheit und eine Absicherung der Grundeigentümer sorgen.

Die bisher als Pilotprojekte betriebenen Betriebskinderhorte in den Gewerbezonen sollen endgültig geregelt werden. So soll das Modell, das derzeit auf drei Horte in Bozen, Leifers und Brixen Anwendung findet, zu einem allgemeinen werden. Die Kosten teilen sich dabei Land, Gemeinden und Unternehmen.

Ebenfalls mit dem Omnibusgesetz geregelt werden soll die Einrichtung eines Fonds für Eigenregiearbeiten der Landesabteilungen. Die Arbeiten könnten erst durchgeführt werden, nachdem der benötigte Betrag in diesen Fonds eingezahlt worden sei, so Landeshauptmann Durnwalder.

Im Gesundheitswesen soll ein Passus durchgesetzt werden, der die Förderung der Komplementärmedizin festschreibt. Ebenso soll ein ärztliches Komitee eingesetzt werden, das eventuelle Impfschäden begutachten soll. Bisher existiert solch ein Komitee allein in Padua. In Trient ist dagegen jenes Ärztekomitee angesiedelt, das Berufskrankheiten zu bescheinigen hat. Auch ein solches soll in Bozen geschaffen werden. Schließlich wird ein eigener Passus die Auswahl und Einsetzung von Pflegedienstleitern regeln.

In Fällen von Naturkatastrophen soll in Zukunft schneller reagiert werden können. Bis dato muss man auf die Ausstellung des entsprechenden Dekrets warten, bevor man intervenieren kann, in Zukunft soll die Genehmigung des Landesrats reichen.

Metallsuchgeräte sollen in Zukunft in Südtirol verboten werden. Oder besser: Deren Gebrauch soll lediglich nach vorheriger Genehmigung erlaubt sein. Den Grund dafür erklärt Landeshauptmann Luis Durnwalder: "Wir haben heute zahlreiche Leute, die mit solchen Geräten vor allem archäologisch interessante Stätten absuchen, Fundstücke bergen und uns diese später auch noch zum Kauf anbieten", so der Landeshauptmann. Um diesen illegalen Grabungen ein Ende zu bereiten, soll die Genehmigungspflicht der Suchgeräte eingeführt werden.

Auch der Bereich der archäologischen Grabungen soll neu geregelt werden. Wenn bei Aushubarbeiten archäologische Funde zutage gefördert werden, gilt bisher ein strikter Baustopp. Das Problem dabei ist: Die notwendigen archäologischen Grabungen können oft nicht zeitgerecht durchgeführt werden, was wiederum zur Folge hat, dass der Bau über längere Zeit unterbrochen werden muss.
Geht es nach dem heute von der Landesregierung in den Omnibus-Gesetzentwurf eingefügten Passus, so soll es in Zukunft den Bauherren möglich sein, die archäologischen Grabungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen und dafür mit einer Rückvergütung von Seiten des Landes in Höhe von bis zu 80 Prozent rechnen zu können. "Ich denke, dies ist eine Lösung, mit der wir beiden Seiten entgegen kommen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute.

Härtere Zeiten sollen auf die "Sammler" von Verwaltungsstrafen zukommen. Bisher gibt es Strafen, die nicht sofort eingehoben werden können, sondern erst im Wiederholungsfall. Das heißt, dass der Täter zunächst abgemahnt wird und die Strafe erst bei einer Wiederholung fällig wird. In Zukunft soll eine Ermahnung fünf Jahre Gültigkeit haben. Wird der Täter also innerhalb dieser fünf Jahre noch einmal der selben Ordnungswidrigkeit überführt, bekommt er keine Mahnung mehr, sondern die Strafe sofort aufgebrummt.

Neu geregelt werden soll über den Omnibus-Gesetzentwurf auch das Starten und Landen von Helikoptern. Sie sollen demnach in Zukunft nur in Naturparks, im Nationalpark bzw. in Biotopen nicht starten und landen und statt dessen eine Überflugshöhe von 500 Metern einhalten müssen. Ausnahmen im Interesse der Allgemeinheit sollen genehmigt werden können. Heliskiing bleibt in Südtirol untersagt.

Mit dem Omnibusgesetz soll außerdem der Fonds für Landschaftsschutz eingeführt werden. Anstatt bei Eingriffen in die Landschaft nämlich wie bisher Ausgleichsmaßnahmen - etwa das Anlegen eines Teichs - vorzusehen, sollen Gelder eingehoben werden, die wiederum in den Fonds für Landschaftsschutz fließen. Die Gelder sollen dazu dienen, Arbeiten im Interesse des Landschaftsschutzes auszuführen, also etwa Biotope, Weiher oder Erholungszonen einzurichten.

Beim Verkauf von Immobilien des Landes an Private - in erster Linie also der ehemaligen Militärliegenschaften - sollen Pächter und Anrainer in Zukunft ein Vorkaufsrecht haben. Sie werden demnach vor einem Verkauf angeschrieben und haben danach 30 Tage Zeit zu entscheiden, ob sie die Liegenschaft zu den angebotenen Konditionen kaufen wollen.

Schließlich wird im Omnibus-Gesetzentwurf auch noch die Schaffung des "Komitees für den Landesplan für die klinische Programmierung" vorgesehen. Dieser Fachbeirat soll Vorschläge dazu liefern, welche Gesundheitsdienste in welchen Krankenhäusern in Südtirol angeboten werden und welche Spezialisierungen wo erlaubt sein sollen.


Klage gegen Gemeinschaftsmarke "Südtirol"

Das Land hat beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Gemeinschaftsmarke "Südtirol" angemeldet. Gegen diese Anmeldung hat eine Consulting-Firma aus Bruneck Einspruch erhoben. Die Landesregierung hat heute beschlossen, sich als Prozesspartei in das Verfahren einzulassen.


4,5 Millionen Euro IRPEF-Zuschlag an Gemeinden

4,5 Millionen Euro hat das Land heute an 14 Gemeinden weitergegeben. Es handelt sich dabei um den vom Land eingehobenen Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF. Die Gemeinde Bozen bekommt demnach einen Betrag von rund 380.000 Euro, Brixen fast 62.000 Euro, Leifers über 46.000 Euro, Eppan über 42.000 Euro, Sarntal knapp 38.500 Euro, Sterzing etwas über 19.000 Euro, Vintl knapp 15.600 Euro, Tramin fast 15.500 Euro, Auer rund 10.000 Euro, Branzoll etwas über 6700 Euro, Terlan knapp über 6000 Euro, Montan 5600 Euro, Villanders rund 4000 Euro und Tiers 2400 Euro.


30 Millionen Euro für Investitionen in öffentlichen Nahverkehr

30,123 Millionen Euro hat die Landesregierung heute bereit gestellt, um Investitionen in Projekte des Nahverkehrs tätigen zu können. Mit einem Großteil der Mittel, nämlich rund 16 Millionen Euro, werden Investitionen in die Vinschger Bahn gedeckt, fünf Millionen Euro sind für ein erstes Baulos für die Erneuerung der Rittner Seilbahn vorgesehen worden, wobei derzeit noch unklar ist, wie diese neue Seilbahn überhaupt aussehen wird. Der Rest, also noch einmal rund neun Millionen Euro fließen in den Ankauf von Bussen.


Eine Million Euro des CONI für drei Sportstätten

In drei Sportstätten fließt der Beitrag des italienischen Olympischen Komitees (CONI) für Südtirols Sportanlagen. Der größte Betrag - also 500.000 Euro - wird in den Neubau des Eisstadions von Neumarkt investiert, weitere 300.000 Euro in die Sportzone "Jugendhort" in Brixen und schließlich 200.000 Euro in den Eisring von Klobenstein.


Technisches Beratungsgremium für Bahnhofsareal Bozen

Aus sechs Mitgliedern wird das technische Beratungsgremium rund um das Bozner Bahnhofsareal und dessen Zukunft bestehen. Je zwei davon ernennen das Land, die Gemeinde Bozen sowie die Eisenbahngesellschaft RFI. Die Vertreter des Landes hat die Landesregierung heute namhaft gemacht. Es handelt sich um Anton Aschbacher, Direktor der Landesabteilung Raumordnung, sowie um Hansjörg Letzner, den Vorsitzenden der Ingenieurkammer.


Neue Richtlinien für den Bau von Musikschulen

Für den Bau von Musikschulen, besonders solchen für mehr als 400 Schüler, hat die Landesregierung heute eine Reihe technischer Vorschriften festgelegt. Prinzipiell gilt, so Landeshauptmann Luis Durnwalder, dass nur noch Musikschulen neu errichtet werden, deren Projekte vor dem 31. Dezember 2005 genehmigt worden sind, bzw. jene Musikschulen, die mehr als 700 Schüler beherbergen sollen.


Beiträge für Zahnarzt, Hauspflege und Kinderbetreuung

Eine Reihe von Beiträgen im Gesundheitsbereich hat die Landesregierung heute ausgeschüttet. So wurden in einer letzten Rate für heuer 2,112 Millionen Euro für die zahnärztliche Betreuung bereit gestellt, die damit mit acht Millionen Euro vom Land bezuschusst wird. Für die Hauskrankenpflege wurden dagegen weitere 5,108 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen die dafür vorgesehene Summe auf über 19,2 Millionen Euro gebracht wird. Schließlich wurde für die Kinderbetreuung in den Kinderhorten der Sanitätsbetriebe Gelder bereit gestellt, und zwar 201.000 Euro für Bozen, 121.000 Euro für Brixen und 207.000 Euro für Meran.

chr

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