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Einstellung von Menschen mit Behinderung: Personalstand bis 31. Jänner melden

(LPA) Bis 31. Jänner des kommenden Jahres haben Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten Zeit, dem Arbeitsservice ihren Personalstand zu melden. Dies deshalb, weil diese Unternehmen der Regelung der Pflichtanstellung von Menschen mit Behinderung unterliegen.

Um die verpflichtende Meldung zu vereinfachen, bietet die Landesabteilung Arbeit den Betrieben unter der Bezeichnung "InvalWeb" einen eGovernment-Dienst an, der sich über einen Link auf der Homepage der Abteilung (www.provinz.bz.it/arbeit) finden lässt. Dank "InvalWeb" ist es möglich, die Meldung elektronisch durchzuführen, indem der ausgefüllte Vordruck von allen Arbeitgebern, die über eine digitale Unterschrift verfügen, per E-Mail an den Arbeitsservice übermittelt werden kann. Betriebe, die "InvalWeb" bereits im vergangenen Jahr benutzt haben, finden dort ihre Daten wieder und brauchen diese nur zu ajournieren oder zu bestätigen.

Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, den notwendigen Vordruck in "Invalweb" auszufüllen, ihn auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post zu verschicken oder ihn persönlich beim Arbeitsservice in Bozen oder bei den Arbeitsvermittlungszentren in Brixen, Sterzing, Meran, Neumarkt, Bruneck oder Schlanders abzugeben.

Arbeitgeber, die der Meldepflicht innerhalb 31. Jänner nicht nachkommen, müssen mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 516 Euro rechnen, die sich an jedem weiteren Verzugstag um 26 Euro erhöht.

chr

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