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Geförderter Wohnbau: Einkommensgrenzen und Freibeträge angepasst

(LPA) Die Einkommensgrenzen und Freibeträge im Bereich des geförderten Wohnbaus sind von der Landesregierung angepasst worden. Sie beziehen sich auf das ablaufende Jahr 2006, gelten aber für alle Gesuche, die zwischen 1. Mai 2007 und 30. April 2009 eingereicht werden.

Als Grundlage für die jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen und Freibeträge durch die Landesregierung gilt die vom Landesinstitut für Statistik ASTAT errechnete Steigerung der Lebenshaltungskosten, und zwar für den Zeitraum von September des Vorjahres bis September des laufenden Jahres. Diese Teuerungsrate beläuft sich in diesem Jahr auf 1,8 Prozent.

Für die zwischen 1. Mai 2007 und 30. April 2009 einzureichenden Gesuche gelten demnach die auf der Grundlage der Teuerungsrate angehobenen Einkommensgrenzen und Freibeträge. Um zur Wohnbauförderung für den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung einer Wohnung für den Grundwohnbedarf zugelassen zu werden, gilt demnach für die erste Einkommensstufe eine Grenze von 18.200 Euro (anstelle der bis dato geltenden 17.850 Euro), die Grenze für die zweite Einkommensstufe wurde bei 24.350 Euro gezogen (bisher: 23.900 Euro), jene für die dritte bei 30.350 Euro (bisher: 29.800 Euro).

Die Einkommensgrenze für die Zuweisung von Mietwohnungen des Institutes für den sozialen Wohnbau wurde von 13.700 auf 13.950 Euro angehoben.

Angepasst worden sind auch die Freibeträge, etwa jener für das Liegenschaftsvermögen der Eltern, Schwiegereltern oder Kinder, der von 686.300 Euro auf 698.700 Euro angehoben worden ist.

Zu guter Letzt wurden auch die Einkommensstufen, die der Bewertung der Vermögensverhältnisse der Gesuchsteller dienen, und zwar jene für den geförderten genauso wie jene für den sozialen Wohnbau, auf der Grundlage der Teuerungsrate angehoben.

chr

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