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Wirtschaftsförderung: Neues „De-minimis-Limit“ mit Kumulierungsverbot

LPA - Die Europäische Kommission erhöht ab 2007 das Limit der De-minimis-Förderung auf 200.000 Euro. Gleichzeitig verbietet sie die Kumulierung von De-minimis-Beiträgen mit anderen Beihilfen. „Die erhöhte De-minimis-Förderung stärkt die Investitionsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, während das Kumulierungsverbot die Unternehmensförderung eindämmt“, sagt Landesrat Werner Frick. Die neue De-minimis-Verordnung findet auch in Südtirol seit ersten Jänner 2007 bei den Beihilfen des Landes Anwendung.

Die als „De-minimis-Regel“ bekannte Klausel ermöglicht eine maximale Fördersumme von 200.000 Euro in einem Dreijahreszeitraum. Bisher galt ein Limit von 100.000 Euro. Die „De-minimis-Regel“ ist eine Geringfügigkeitsklausel der Europäischen Union. Sie bedeutet, dass staatliche Beihilfen für ein Unternehmen nicht als wettbewerbsverzerrend gelten, wenn sie innerhalb von drei Jahren die Schwelle von maximal 200.000 Euro nicht übersteigen.
Erstmals sieht die neue Verordnung ein Kumulierungsverbot von De-minimis-Beihilfen mit anderen Beihilfen vor. „Die neue Wirtschaftsreform, die kurz vor dem Abschluss steht, wird den neuen EU-Vorgaben Rechnung tragen, ohne dass dadurch die Ausrichtung der Förderung abgeändert werden muss“, erklärt Frick. Umso wichtiger sei es, dass die Landesregierung in kürzester Zeit den zweiten Teil der Wirtschaftsförderung beschließe, da das Kumulierungsverbot bereits seit Beginn des Jahres wirksam sei. „Damit hätten wir eine zeitgemäße und EU-konforme Wirtschaftsförderung für die Bereiche Handwerk, Handel, Industrie sowie Gewerbegebiete“. Vom Kumulierungverbot ausgenommen bleiben die Bereiche Forschung und Entwicklung.

SAN

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