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„Giftpass“: Kurse und Prüfungen beginnen am 2. Februar

LPA – Landwirte benötigen einen so genannten „Giftpass“ - einen von der Landesabteilung Landwirtschaft ausgestellten Befähigungsausweis -, um giftige oder schädliche Pflanzenschutzmittel einkaufen zu können. Um den Ausweis zu erhalten, muss ein Kurs besucht und eine Prüfung abgelegt werden. Ab dem 2. Februar finden im ganzen Land Kurse und Prüfungen statt.

Organisiert und abgehalten werden die Kurse, die jeweils um 9 Uhr beginnen und rund drei Stunden dauern, von den Fachschulen für Landwirtschaft. Besuchen können Interessierte die Kurse am 2. Februar in Neumarkt (Haus Unterland, Ballhausring 2), am 6. und 22. Februar in Terlan (Raiffeisensaal, Niederthorstraße 3), am 13. Februar und am 9. März in Marling (Vereinshaus, F.-Innerhofer-Straße 1), am 16. Februar und am 17. April an der Fachschule Laimburg (Pfatten), am 27. Februar und am 15. März in Latsch (VI.P, Hauptstraße 1/C), am 7. März an der Fachschule Salern (Vahrn; Fachschule für Landwirtschaft Salern, Salernstraße 26), am 29. März an der Fachschule Dietenheim (Fachschule für Landwirtschaft "Mair am Hof", Gänsbichl 2), am 2. April an der Fachschule Fürstenburg (Burgeis). Die beiden Kurse in der Fachschule Laimburg werden in italienischer und deutscher Sprache abgehalten, jene in den anderen Orten nur in deutscher Sprache.

Die Prüfungen zur Erlangung des Befähigungsausweises können jeweils im Anschluss an die Kurse abgelegt werden, und zwar von 13.30 bis 16 Uhr. Zusätzlich zu diesen Terminen kann man in den Monaten Februar bis April auch jeden Mittwoch zwischen 9 Uhr und 12 Uhr im Landesamt für Obst- und Weinbau in der Bozner Brennerstraße 6 sowie in den Außenstellen und Bezirksämtern für Landwirtschaft in Neumarkt (Landhaus Unterland, Franz-Bonatti-Platz 2/3), Schlanders (Schlandersburgstraße 6) und Brixen (Bahnhofstraße 18) zur Prüfung antreten.

Zu den Prüfungen mitzubringen sind die Bestätigung der Teilnahme am Weiterbildungskurs, ein Passfoto und eine Stempelmarke im Wert von 14,62 Euro. Bei Neuausstellung des Ausweises ist außerdem ein gültiger Personalausweis vorzulegen, bei Verlängerung der verfallene Befähigungsnachweis. Bei Verlust des Befähigungsausweises ist eine von einer Carabinieristation ausgestellte Verlusterklärung vorzulegen.

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