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Neue Ordnung für Kaminkehrer ab 11. Jänner in Kraft

LPA - Die freie Wahl des Kaminkehrers, neue Kehrfristen, nach unten verhandelbare Tarife und besondere Qualifikationen für die Ausübung des Kaminkehrerhandwerkes sind die Eckpunkte der neuen Südtiroler Kaminkehrerordnung. Die Regelung für die 71 Schornsteinfegerbetriebe im Lande tritt am 11. Jänner 2007 in Kraft. Landesrat Werner Frick, Herbert Fritz, Präsident des Landesverbands der Handwerker (LVH), Christian Mahlknecht, Obmann der Berufsgemeinschaft der Kaminkehrer im LVH und Erwin Pardeller, Direktor des Landesamtes für Handwerk, haben die neuen Bestimmungen heute, 9. Jänner, in Bozen vorgestellt.

Präsentation der neuen Ordnung für die Kaminkehrer (FOTO:LPA/Pertl)
Die bisherige Regelung des Kaminkehrdiensts geht auf das Jahr 1954 zurück. Aufgrund verfassungs- und EU-rechtlichen Vorgaben und einem erhöhten Qualitätsanspruch wurde nun eine neue Kehrordnung ausgearbeitet. Dabei habe man sich bewusst für eine Teilliberalisierung entschieden, erklärt Landesrat Frick. Beispiele aus anderen Ländern würden nämlich belegen, dass keinerlei Kontrolle eine Kostenexplosion für die Bürger, mehr Umweltbelastung und mehr Kaminbrände zur Folge habe.
„Der Brandschutz und die Reinhaltung der Luft sind Endzweck des neu geregelten Kaminkehrerdienstes; hierfür leisten Schornsteinfeger einen wichtigen Beitrag“, sagte Landesrat Frick. Der Kaminkehrerdienst ist vor allem auch deshalb wichtig, weil in Südtirol alle Feuerungsanlagen überprüfungs- und reinigungspflichtig sind. Derzeit sind 71 Kaminkehrerunternehmen mit insgesamt 150 Beschäftigten tätig, die pro Jahr rund eine Millionen Reinigungen und Überprüfungen an den Brandanlagen durchführen. „Die Tätigkeit des Kaminkehrers beginnt bereits bei der Planung und Errichtung einer Feuerungsanlage. Er gilt als Spezialist in Sachen Brandschutz und Sicherheit“, sagte LVH-Präsident Fritz. „Kaminkehrer sind zudem fachkundige Berater in den Bereichen Brandschutz, Umweltschutz und Energie und gleichzeitig Sicherheitsfachleute“, unterstrich Christian Mahlknecht, Obmann der Berufsgemeinschaft der Kaminkehrer im LVH. Unter der Rufnummer 0471 323284 könnten die Bürger sich im Detail über die neue Kaminkehrerordnung informieren, sagte Mahlknecht.
Die neue Ordnung für die Kaminkehrer tritt am 11. Jänner in Kraft. Sofort nach Inkrafttreten gelten die Bestimmungen hinsichtlich der Berufsvoraussetzungen. Als Kaminkehrer darf nämlich nur mehr arbeiten, wer einen Meister- oder Gesellenbrief hat oder eine technische Ober- oder Hochschule besucht hat und Arbeitserfahrung im Bereich nachweisen kann. Völlig neu ist die freie Wahl des Kaminkehrers: „Der Bürger kann nun den zugeteilten Kaminkehrer in seinem Kehrbezirk wechseln, muss dies aber innerhalb 60 Tagen ab letzter Kehrung der Gemeinde, dem neuen und alten Kaminkehrer schriftlich mitteilen“, erklärt der Landesrat. Die Vergabe der Konzessionen für den Kaminkehrerdienst obliegt laut neuer Regelung den Gemeinden. Sie müssen den Kaminkehrdienst innerhalb der kommenden 18 Monate öffentlich ausschreiben. Bewertet werden dabei die Qualifikation der Bewerber, ihre Berufserfahrung, ihre Ortskenntnis usw. Die Konzession wird dann für sieben Jahre erteilt. Innerhalb der nächsten 18 Monate müssen die Gemeinden auch die Kehrbezirke neu festlegen.
In der Kehrordnung stehen zudem die Kehrfristen: Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen müssen dreimal im Jahr, jene mit flüssigen Brennstoffen zweimal im pro Jahr und jene mit gasförmigen Brennstoffen einmal jährlich gereinigt werden. Der zuständige Kaminkehrer kann auch andere Fristen festlegen, er muss aber einmal pro Jahr die Kehrung durchführen.
Festgeschrieben sind in der Kehrordnung außerdem die Tarife für das Kaminkehren, die sich nach Art des Kehrobjektes, dessen Größe und nach Art des Kehrdienstes richten. Sie sind Höchsttarife und können von den Kaminkehrern unterboten werden. Kaminkehrer sind durch die neue Kehrordnung befugt, unzulässige Brennstoffe der Gemeinde zu melden. „Sie sollten ihre Kunden entsprechend sensibilisieren, aufklären und notfalls auch verwarnen“, erläuterte Amtsdirektor Erwin Pardeller.
„Die neue Kaminkehrerordnung soll vor allem hohe Professionalität und damit dem Kunden einen qualitativ hochwertigen Service bieten“, unterstrich Landesrat Frick.
Durch den Kaminkehrdienst haben sich die Kaminbrände in den vergangenen letzten zehn Jahren nahezu halbiert. So gab es 2005 177 Kaminbrände und 1995 insgesamt 252. Bei den Heizanlagen gibt es seit der Einführung der Abgaskontrollen im Jahr 1993 bessere Abgaswerte. Bis 2003 gab es 55 Prozent weniger CO-Emissionen und 63 Prozent weniger Russemissionen. Außerdem wurden seit 1993 eine Energieeinsparung von 727 Millionen Kilowattstunden und eine Brennstoffeinsparungen von 42,5 Millionen Euro verzeichnet.

SAN

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