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Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme neu festgelegt

(LPA) Mit Gültigkeit ab 1. Jänner hat die Landesregierung die Renten und Ergänzungszulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme angepasst.

Wie in jedem Jahr so hat die Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrat Richard Theiner auch in diesem Jahr die Zuweisungen an Zivilinvalide, Blinde und Taubstumme an die Teuerungsrate angepasst. Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Voll- bzw. Teilinvaliden, für vollständig Blinde und solche mit einem Rest von Sehvermögen sowie für Taubstumme auf 294,20 Euro. Die Ergänzungszulage für Vollblinde wurde dagegen auf 93,83 Euro angehoben, jene für Blinde mit einem Rest an Sehvermögen auf 67,03 Euro.

"Die regelmäßige Anpassung von Renten und Ergänzungszulagen ist ein wichtiges Instrument, um den Standard unserer Leistungen für Invaliden, Blinde und Taubstumme und damit deren Lebensstandard nicht absinken zu lassen", so Landesrat Theiner.

Allen Zivilinvaliden und -blinden sowie Taubstummen, die Anrecht auf die Renten bzw. Ergänzungszulagen haben, werden diese mit Gültigkeit ab 1. Jänner in der nun angepassten Höhe zugestanden. Dabei werden die Gelder im Jänner ausnahmsweise erst ab Mitte des Monats, also ab 16. Jänner ausgezahlt, ab Februar und für den Rest des Jahres erfolgt die Auszahlung wie gewohnt ab dem 2. jeden Monats.

chr

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