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Jägerprüfung: Anmeldungen ab sofort und noch bis 30. März

(LPA) Angehende Waidmänner können ab sofort und noch bis zum 30. März ihre Ansuchen um Teilnahme an der im April und Mai stattfindenden Jägerprüfung einreichen. Entgegen genommen werden die Gesuche im Landesamt für Jagd und Fischerei, wo es auch die nötigen Vordrucke gibt. Diese finden sich auch im Südtiroler Bürgernetz.

Die Termine für die nächste Jägerprüfung im Frühjahr stehen bereits fest. So wird die praktische Prüfung in St. Lorenzen am 26., 27. und 30. April abgenommen, während in Meran-Obermais die vorgeschriebene Schießprüfung samt der mündlichen Prüfung für alle Kandidaten vom 2. bis 4. sowie vom 8. bis 10. Mai über die Bühne geht.

Wer zu diesen Prüfungen antreten möchte, kann das Zulassungsgesuch - auf Stempelpapier zu 14,62 Euro - ab sofort und noch bis einschließlich 30. März beim Landesamt für Jagd und Fischerei in der Bozner Brennerstraße 6 einreichen. All diejenigen, die die Schießprüfung noch ablegen müssen, müssen dem Zulassungsgesuch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro) beilegen. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt worden sein. Die entsprechenden Vordrucke für die Zulassungsgesuche können über das Landesamt für Jagd und Fischerei (Tel. 0471 415175 bzw. 415172) oder das Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/forst/3204/) bezogen werden. 

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, muss nur eine Zusatzprüfung über das bei uns geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) ablegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirols erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Für das Übungsschießen in St. Lorenzen steht der Schießstand in der Bahnhofstraße 1 (Tel. 0474 474278) zur Verfügung, für jenes in Meran der Schießstand in der Katzensteinstraße 31 (Tel. 0473 237466). Für die Zulassung müssen der Militärentlassungsschein und ein gültiger Personalausweis ebenso vorgelegt werden, wie eine Kopie der ärztlichen Eignungsbescheinigung. All diejenigen, die den Militärdienst nicht abgeleistet haben, müssen den Mitgliedausweis für eine Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Dieser kann auch beim Schießstand beantragt werden. Dafür sind zwei Passbilder erforderlich.

Männer, die als Alternative zum Wehrdienst zum Zivildienst zugelassen worden sind, können zur Jägerprüfung nicht antreten. Für sie ist jeglicher Waffengebrauch verboten.

chr

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