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Beschlüsse der Landesregierung vom 15. Jänner 2007

LPA - Das Raumordnungsgesetz und das Omnibusgesetz zur Abänderung mehrerer Landesgesetze standen heute, 15. Jänner 2007, nochmals bei der Sitzung der Landesregierung im Mittelpunkt. Beide Gesetze hat die Landesregierung befürwortet. Außerdem hat die Landesregierung beschlossen, die Führung der IRAP-, und IRPEF-Zuschläge der Agentur für Einnahmen zu übergeben und bei den externen Aufträgen weiter zu sparen. 25 Millionen Euro hat die Landesregierung für mehrjährige Beiträge im Bereich Wohnbau und 30 Millionen für Mietzuschüsse zweckgebunden.

Mit zwei Gesetzesentwürfen hat sich die Landesregierung heute befasst, und zwar mit dem Omnibusgesetz und dem Raumordnungsgesetz. „Beide Gesetzesentwürfe wurden nochmals ergänzt und von der Landesregierung verabschiedet“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Nun wird sich der Rat der Gemeinden damit befassen, dann die zuständigen Gesetzgebungskommissionen im Landtag. Der Landtag wird die Gesetze voraussichtlich im März oder April behandeln.

Omnibusgesetz: Weitere Änderungen

Aus 33 Artikeln, die rund 20 Landesgesetze abändern, setzt sich das Omnibusgesetz zusammen, über das die Landesregierung heute diskutiert hat. Ein Artikel gestrichen wird beispielsweise bei dem Gesetz, das den Pflegedienst betrifft, und zwar jener zum Leiter des Pflegedienstes. Das Land war der Auffassung, auch eine Person ohne akademischen Titel könnte diese Aufgabe übernehmen, aber es gab einen Rekurs von Seiten der Regierung. Weitere Klarstellungen gibt es zu den Artikeln, die die Familienzulage für die Pflege von Kindern, den Schotterabbau, den Zivilschutz, das Forstwesen, die Schutzhütten, die Führung von Gastbetrieben usw. betreffen. Eine Neuerung, die durch das Omnibusgesetz eingeführt werden soll, ist auch der Fonds für Umwelt- und Landschaftsschutz, in den die Strafgelder für Vergehen in diesem Bereich fließen sollen. „Die Gelder sollen dann für Investitionen in den Bereichen Umwelt und Landschaft investiert werden beispielsweise für die Schaffung von Naherholungszonen“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Wie die Gelder von Fall zu Fall eingesetzt werden, darüber wird eine dreiköpfige Kommission bestehend aus Vertretern der Umweltschützer entscheiden.

Raumordnungsgesetz

Nachdem ein ganzes Jahr über die einzelne Punkte diskutiert wurde, hat die Landesregierung nun das Raumordungsgesetz mit einigen Änderungen gutgeheißen. Eingefügt wurde noch ein Artikel zu Bahnhofsüberbauungen. Die Landesregierung ist laut diesem Artikel ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ein weiterer Artikel betrifft den Bau eines Einkaufszentrums für den Detailhandel. Auch diesbezüglich kann die Landesregierung entscheiden. „Die Landesregierung ist von Amtswegen ermächtigt, ein Einkaufszentrum auszuweisen, denn ein solches wird in Südtirol gebraucht“, erklärte Durnwalder zum entsprechenden Artikel. Um die urbanistische Konventionierung geht es in einem weiteren Artikel zu den Zuweisungen von Bauland. Die Gemeinde kann demnach mit dem Grundeigentümer auch vereinbaren, dass nicht nur 50 Prozent, sondern bis zu 80 Prozent des Baulandes für den geförderten Wohnbau verwendet werden. Was die Bau- und Erschließungskosten anbelangt, so sollen diese, wie in einem weiteren Artikel festgeschrieben, beim Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes, sofern die Kubatur gleich bleibt, von der Gemeinde nicht nochmals eingefordert werden können. Im Raumordnungsgesetz wird außerdem auch Bezug auf die Grundbesitzer in den Grenzgebieten genommen, denen Flächen in Südtirol und außerhalb der Landesgrenzen gehören. Die Flächen können in bestimmten Fällen zusammengezählt werden. Eingegangen wird außerdem auf die Zimmervermieter und ihre Erweiterungsmöglichkeiten und schließlich auf die „ewige“ Konventionierung von Wohnungen. „Die Wohnungen sind sozusagen in eternis konventioniert, nicht aber der Mietzins, der muss 20 Jahre lang dem Landesmietzins entsprechen und kann dann den Bedingungen auf dem freien Markt angepasst werden“, erklärte Durnwalder.

Agentur für Einnahmen kümmert sich IRAP- und IRPEF-Zuschlag

Wie heute beschlossen, beauftragt die Landesregierung die Agentur für Einnahmen, die Steuern auf die produktive Tätigkeit (IRAP) und den regionalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer (IRPEF) zu verwalten. Für diese Tätigkeit bekommt die Agentur für Einnahmen 525.000 Euro vom Land.

Gelder für Wohnbau und Miete

In Sachen Wohnbau hat die Landesregierung 25 Millionen Euro für mehrjährige Beiträge bereitgestellt. Für Mietzuschüsse sind 30 Millionen Euro vorgesehen.

Heuer 20 Prozent weniger externe Aufträge als 2005

Weiterhin sparen will die Landesregierung bei den externen Aufträgen. Bereits im Vorjahr mussten die externen Aufträge beispielsweise für Beratungen oder Studien im Vergleich zu 2005 um zehn Prozent gekürzt werden. So sah es der Stabilitätspakt vor. „Die Landesregierung bemüht sich, die Ausgaben für externe Aufträge auch in diesem Jahr noch einmal um zehn Prozent zu senken, obwohl es keine entsprechende Vorgabe gibt“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. In einigen Bereichen komme das Land allerdings nicht ohne externe Mitarbeiter aus, unterstrich Durnwalder.

20 Schutzgebietsbetreuer für die Naturparke

Drei Monate lang sollen, wie in den vorigen Jahren, auch heuer zusätzlich 20 Personen im Sommer in den Südtiroler Naturparks Naturschutzdienst leisten. Dies hat die Landesregierung grundsätzlich beschlossen. Während der Sommermonate gibt es in den Südtiroler Naturparken einen starken Besucherandrang. Die Schutzgebietsbetreuer machen die Besucher auf die Ziele des Schutzgebietes aufmerksam, regen zu mehr Verständnis für Natur und Umwelt und kümmern sich um die Umweltbildung und Umwelterziehung. Sie werden bei einem Kurs eigens für den Dienst ausgebildet.

SAN

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