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LR Frick präsentiert Neuheiten rund um die Kfz-Steuer

LPA - Finanzlandesrat Werner Frick, der heute die vom Staat eingeführten Neuheiten rund um die Kfz-Steuer und in Südtirol gesetzte Maßnahmen vorgestellt. Der Staat hat mit Jänner 2007 neue Tarife eingeführt. Nun sind die Daten aktualisiert und die Zahlungssysteme funktionieren. In den kommenden Wochen müssen rund 90.000 Fahrzeughalter die Kfz-Steuer einzahlen. Sie bekommen ein Erinnerungsschreiben, in dem der neu berechnete geschuldete Betrag der Kfz-Steuer für 2007 steht. Für die meisten Fahrzeuge haben sich die Einzahlungssummen geändert. Wer ein altes Umwelt belastendes Fahrzeug hat, muss künftig mehr zahlen als bisher.

„Die nicht ganz einfache Berechnung der neuen Kfz-Steuer-Tarife wollten wir den Südtiroler Fahrzeughaltern in den ersten Wochen des Jahres ersparen, deshalb haben wir ausnahmsweise für die ersten zwei Zahlungsfälligkeiten den Termin der Kfz-Steuer bis zum 2. April verlängert. Inzwischen wurden alle Datenbanken aktualisiert und die Tarife für jedes Fahrzeug neu berechnet“, erklärte Frick. Der verlängerte Einzahlungstermin gilt für ein Drittel der in Südtirol ansässigen Fahrzeughalter, die entweder innerhalb 31. Jänner oder 28. Februar 2007 die Kfz-Steuer bezahlen müssen.
Neuerdings werden Halter alter, Umwelt belastender Fahrzeuge nach dem Verursacherprinzip ehr zur Kasse gebeten als bisher. Die Besteuerung der Fahrzeuge erfolgt jetzt nach europäischem Umweltstandard, unterteilt nach Euroklassen von Euro 0 bis Euro 5 (Euro 0 ist der geringster Umweltstandard) und nach den Kilowatts (Kw). Für Fahrzeuge ab einer Last von 100 Kilowatt (ein KW entspricht 1,36 PS) wir eine Zusatzsteuer berechnet. „Die Euroklasse des Fahrzeuges geht aus dem Fahrzeugbrief und der dort vermerkten Richtlinie der Europäischen Union hervor“, erklärte Fernando Bettega, der Direktor des Landesamtes für Ausgaben.
Neu ist auch die Besteuerung für Autofahrzeuge, die als Lastkraftfahrzeug eingestuft sind. Bei bestimmten Kriterien wird die gleiche Besteuerung angewandt wie bei den Pkws.
„Südtiroler Fahrzeughalter, werden wie gewohnt ein Erinnerungsschreiben erhalten, aus dem der neu berechnete geschuldete Betrag der Kfz-Steuer für 2007 hervorgeht“, erläuterte Frick. Das Schreiben zur Erinnerung an die Zahlungsfälligkeit am 31. Jänner wird den betroffenen Fahrzeughalter in diesen Tagen zugesandt. Es enthält auch einen vorausgefüllten Posterlagschein, der gewährleisten soll, dass beim Ausfüllen keine Fehler entstehen.
Um den Ankauf neuer, umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern, gewährt der Staat eine Kfz-Steuerbefreiung von zwei Jahren und einem Preisnachlass von 800 Euro auf den Kaufpreis des Neuwagens. „Dies gilt für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges der Klasse Euro 4 und 5 innerhalb 31. Dezember 2007 und bei der Verschrottung eines alten Fahrzeuges der Klasse Euro 0 oder Euro 1“, erläuterte Marco Balduzzo, der Koordinator der Kfz-Steuer-Stelle des Landes. Außerdem darf das neue Fahrzeug maximal 140 Gramm Kohlendioxyd (CO²) pro Kilometer ausstoßen.
Wer hingegen ein Fahrzeug mit maximal 1300 Kubikmetern Hubraum kauft, braucht drei Jahre lang keine Kfz-Steuer zu bezahlen. Dasselbe betrifft Familien sechs oder mehr Kindern, sofern sie nicht schon ein Auto besitzen. Eine Befreiung der Kfz-Steuer für fünf Jahre sieht der Staat für den Ankauf eines neuen Motorrades der Klasse Euro 3 und der gleichzeitigen Verschrottung eines alten Typs der Klasse 0 vor. Um die Verschrottungsprämie und die Steuerbefreiung kümmert sich direkt der Verkäufer des Fahrzeuges.
„Die in Südtirol bereits eingeführten Steuerbefreiungen für Fahrzeuge, die mit Methan oder Hybridantrieb fahren oder die mit Partikelfilter ausgestattet sind, bleiben weiter hin aufrecht“, betonte Landesrat Frick. Allerdings sei die staatliche Befreiung mit der vom Land Südtirol vorgesehenen nicht kumulierbar, sagte Frick
Nach Ablaufen der Steuerbefreiung müssen die Fahrzeughalter die Kfz-Steuer bezahlen, und zwar 2,58 Euro je Kilowatt. In Südtirol gelten die Steuerbefreiungen noch bis zum Jahresende und ausschließlich für Autofahrzeuge. Die zweijährige Befreiung der Kfz-Steuer bei einer Nachrüstung eines Dieselfahrzeuges mit Partikelfilter ist nur bei Autofahrzeugen möglich, die zwischen 1. Jänner 1995 und 31. Dezember 2005 immatrikuliert wurden.
Seit 1. Jänner 2007 werden Lastkraftwagen bis zu sechs Tonnen von der Zusatzsteuer auf die Anhängerlast befreit. Für diese Fahrzeuge muss nun die Kfz-Steuer auf Basis der Nutzlast entrichtet werden.
Die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten Internet, Post, Büros des italienischen Automobilclubs ACI, die Agenturen für Autoangelegenheiten, Tabaktrafiken und über Telefon (Telebollo) bleiben weiterhin aufrecht.
Zusätzlich zum Erinnerungsschreiben besteht die Möglichkeit, an die nächste Fälligkeit der Kfz-Steuer via SMS oder per E-Mail benachrichtigt zu werden. Hierfür genügt eine Anmeldung im Internet unter auf der Webseite zur Kfz-Steuer. Das Landesamt für Abgaben zählt zurzeit 105 Abonnenten für den Erinnerungsdienst über SMS und 2005 für den E-Mail-Dienst.
Alle Infos über die Kfz-Steuer gibt es im Internet auf der Webseite zur Kfz-Steuer unter www.provinz.bz.it/kfz-Steuer nachzulesen. Auch unter der Telefonnummer 199 72 72 72 kann man sich im Detail über die Kfz-Steuer informieren.
Im abgelaufenen Jahr habe das Land mit der Einbebung der Kfz-Steuer rund 48,5 Millionen Euro eingenommen, sagte Frick. Der Fahrzeughalter habe somit im Schnitt 150 Euro an Steuern für sein Fahrzeug bezahlt.

SAN

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