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Familienbildungsarbeit wird vom Land gefördert: Einreichetermin 15. März

LPA - Bildungsarbeit für Familien wird vom Land Südtirol seit 2005 gefördert. Auch in diesem Jahr können öffentliche und private Einrichtungen, die Familienbildungsarbeit leisten, noch bis zum 15. März im Familienbüro um Förderung ansuchen. Unterstützt werden Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz, der Partnerschaftskompetenz sowie Elternbildungsprogramme, Familienforschung und Erziehungshilfen.

Die Familienbildungsarbeit soll - so die zuständige Landesrätin Sabina Kasslatter Mur - Familien Zukunft sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt das Land gemeinnützige öffentliche und private Organisationen, die in Südtirol im Bereich der Bildungsarbeit für Familien tätig sind.

Gefördert werden sowohl die Jahrestätigkeit und diesbezügliche Investitionen als auch Projekte. Die Familienbildungsarbeit muss auf die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und Erziehungsberechtigten, der Partnerschaftskompetenz oder der Familie als Mehrgenerationensystem ausgerichtet sein. Gefördert werden auch Elternbildungsprogramme, Familienforschung und Erziehungshilfe.

Einreichtermin für die Gesuche um Förderung der ordentlichen Tätigkeiten ist der 15. März 2007. Für Projekte sowie für Investitionen kann laufend angesucht werden. Informationen und Gesuchsmuster sind im Familienbüro des Amt für Jugendarbeit in der Landesabteilung Deutsche Kultur und Familie in Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, Tel. 0471 413381 oder 412903, E-Mail: familienbuero@provinz.bz.it erhältlich. Im Südtiroler Bürgernetz sind sie unter http://www.provincia.bz.it/kulturabteilung/familie/familienbuero.aspww.provinz.bz.it/familienbuero zu finden.

jw

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