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Landesarbeitskommission: Aussprache mit Unterstaatssekretärin De Luca

(LPA) Mit den Besonderheiten von Einwanderung und Arbeitsmarkt in Südtirol haben die Mitglieder der Landesarbeitskommission gestern (14. März) die für die Einwanderung zuständige Unterstaatssekretärin Cristina De Luca vertraut gemacht. Im Gegenzug wurden sie über die Pläne der Regierung zu einer Neuregelung der Einwanderung informiert.

Einwanderungsfragen geklärt: Unterstaatssekretärin De Luca, Landesrätin Gnecchi mit Mitgliedern der Arbeitskommission, der Ausländerbeiräte und Vertretern der Quästur
Zur gemeinsamen Sitzung mit der Unterstaatssekretärin geladen hatte die Vorsitzende der Landesarbeitskommission, Landesrätin Luisa Gnecchi, nicht nur die Mitglieder der Kommission, sondern auch die Präsidenten der Ausländerbeiräte von Bozen und Meran sowie den Leiter der Abteilung für Einwanderung der Quästur, Michelangelo Latella. Dies auch deshalb, weil mit De Luca nicht zuletzt verfahrenstechnische Fragen zu den letzthin veröffentlichten Kontingenten für saisonale Arbeitsgenehmigungen und zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigungen geklärt werden sollten.

Darüber hinaus ging es darum, die Unterstaatssekretärin über die Besonderheiten der Einwanderung in Südtirol zu informieren. So stellte der Direktor des Landesamts für Arbeitsmarktbeobachtung, Stefan Luther, die neuesten allgemeinen Daten zur Beschäftigungssituation der Ausländer vor und unterstrich dabei die Tatsache, dass Ausländer in Südtirol vor allem saisonal Beschäftigung finden würden.

De Luca stellte ihrerseits die Pläne der Regierung vor, die Einwanderung in wesentlichen Punkten neu zu regeln. Dazu wird in den nächsten Tagen ein Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, mit dem die Regierung dazu ermächtigt werden soll. Geplant ist demnach, von der jährlichen, relativ starren Quotenregelung Abstand zu nehmen und ein Dreijahreskontingent vorzusehen. Auch sollen Haushaltshilfen bzw. Pflegekräfte außerhalb der Kontingente aus Arbeitsgründen nach Italien einreisen dürfen und das aufwändige Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.

Vorgesehen ist auch, die Möglichkeit wieder einzuführen, nach der Personen einwandern dürfen, für die ein so genannter Sponsor in Italien geradesteht. Neben der Neuregelung der Einwanderung soll aber auch deren Integration vorangetrieben werden.

chr

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