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40 neue Lizenzen im Wanderhandel: Anträge ab Dienstag einreichen

LPA - Ab kommenden Dienstag, 27. März 2007, können beim Landesamt für Handel und Dienstleistungen die Ansuchen für die Erteilung einer Wanderhandelslizenz eingereicht werden. „Die Anzahl der neuen Lizenzen entspricht der Anzahl der Wanderhandelslizenzen, die im Laufe des vergangenen Jahres zurückgegeben oder widerrufen worden sind“, sagt der für Handel zuständige Landesrat Werner Frick. Die Gesamtanzahl der gewährten Lizenzen ändere sich somit nicht, sagt Frick. Auf seinen Antrag wurden die 40 Lizenzen kürzlich von der Landesregierung genehmigt.

60 Tage lang können Interessierte ihr Ansuchen zur Aufnahme in die entsprechende Rangordnung beim Landesamt für Handel, Raiffeisenstraße 5, in Bozen (Rufnummer: 0471 413740)einreichen. Die Vergabe erfolgt nach Ablauf der Einreichfrist mit Dekret des Landesrat für Handel und ermächtigt zum Verkauf auf jeder öffentlichen Fläche, aber nur in Form des Wanderhandels, sowie am Wohnsitz des Konsumenten oder in Räumen, in denen sich der Konsument auch nur vorübergehend aus beruflichen oder therapeutischen Gründen aufhält. „Darüber hinaus ist der Inhaber solcher Lizenzen berechtigt, an Märkten oder Messen teilzunehmen, die in Zeitabständen von mehr als einem Monat abgehalten werden“, sagt Frick.

Bei der Erstellung der Rangordnung für die Vergabe der Lizenzen werden je nach Ansässigkeit des Antragstellers Punkte vergeben. Einen Punkt gibt es jeweils zwei Jahre Ansässigkeit in Südtirol bis zu einer maximalen Punktezahl von zehn. Bei Punktegleichheit erhält jener Antragsteller den Vorzug, der laut Handelsregister der Handelskammer seine Tätigkeit am längsten ausübt.

SAN

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