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LR Frick: "Zahlungsverpflichtung für Kfz-Steuer besteht unabhängig vom Erhalt des Erinnerungsschreibens"

LPA - „Noch bis einschließlich kommenden Montag, den 2. April kann die Kfz-Steuer eingezahlt werden“, informiert Finanzlandesrat Werner Frick. „Natürlich gilt die Zahlungsverpflichtung der Bürger unabhängig vom Erhalt des Erinnerungsschreibens“, unterstreicht Frick. „Die nicht ganz einfache Berechnung der neuen Kfz-Steuer-Tarife, die mit staatlichem Finanzgesetz eingeführt wurde, wollten wir den Südtiroler Fahrzeughaltern in den ersten Wochen des Jahres ersparen, deshalb haben wir ausnahmsweise für die ersten zwei Zahlungsfälligkeiten den Termin der Kfz-Steuer bis zum 2. April verlängert“, sagt Frick. Dieser Termin gelte für etwa ein Drittel der in Südtirol ansässigen Fahrzeughalter.

Wie gewohnt wurden die Südtiroler Fahrzeughalter, sofern es sich um Privatpersonen handelt, mit einem Erinnerungsschreiben auf die Fälligkeit ihrer Kfz-Steuer aufmerksam gemacht. „Dass der zusätzliche Informationsdienst, den wir im April 2005 gestartet haben, nicht 100 Prozent der Adressaten erreichen kann, war und ist uns klar“, sagt Landesrat Frick. Dafür gibt es laut Frick eine Reihe von unterschiedlichen Ursachen: beispielsweise kann dies auf einen Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters oder auf einen erfolgten Verkauf des Fahrzeuges kurz vor Fälligkeit, auf verspätete Umschreibung des Fahrzeugs usw. zurückzuführen sein.

„Das Erinnerungsschreiben ist als zusätzlicher Dienst für den Bürger zu verstehen und ist eine unserer zahlreichen Bemühungen, die Einzahlung der Kfz-Steuer zu erleichtern und den Service für die Bürger zu verbessern“, sagt Finanzlandesrat Frick. Seit über einem Jahr ist dem Erinnerungsschreiben auch ein vorausgefüllter Posterlagschein beilegt, der Fehler beim selbständigen Ausfüllen der Posterlagscheine vermeiden soll. Immerhin wählen gerade deshalb knapp 50 Prozent der Bürger diesen Einzahlungsweg.

Mit der Neuberechnung der Tarife seit Jahresbeginn unter Anwendung der Euro-Klasse und Leistung des Fahrzeuges hat sich der Betrag für die große Mehrheit der Fahrzeuge verändert. „Um Fehler bei der komplizierten Selbstberechnung zu vermeiden, empfehle ich allen Fahrzeughaltern, die Einzahlung in den Postämtern nur dann vorzunehmen, falls ein vorausgefüllter Posterlagscheines vorhanden ist", betont Frick.

Bezahlen kann man die  Kfz-Steuer auch:

  • bei den ACI-Delegationen in Bozen, Brixen, Neumarkt, Sterzing, Leifers und Klausen;
  • bei den Agenturen für Autoangelegenheiten in Bozen, Meran, Schlanders und Bruneck
  • in den Tabaktrafiken
  • oder über das Internet  unter www.provinz.bz.it/kfz-steuer oder
  • per Telefon unter der Rufnummer 199.711.711 (mit Kreditkarte).

SAN

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