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Kfz-Steuer: Informationskampagne läuft seit Jahresbeginn

LPA - „Um auf komplizierte Berechnung der neuen Kfz-Steuer-Tarife, die mit staatlichem Finanzgesetz zum Jahreswechsel eingeführt wurde, aufmerksam zu machen und den Südtiroler Fahrzeughaltern genügend Zeit für die Einzahlung der fälligen Kfz-Steuer zu gewähren, haben wir ausnahmsweise für die ersten zwei Zahlungsfälligkeiten Jänner und Februar 2007 den Termin der Kfz-Steuer bis zum 2. April verlängert“, sagt Fernando Bettega, Direktor des Landesamtes für Abgaben, und nimmt damit zu einer Aussendung der Verbraucherschutzzentrale Stellung. Nur die Provinz Bozen habe die Einzahlungsfrist mit Landesfinanzgesetz verlängert, um damit den Südtiroler Fahrzeughalter mehr Zeit in der Umstellungsphase zu gewähren.

„Über eine eigene Informationskampagne des Landes über Printmedien und Radiospots werden die Südtiroler Fahrzeughalter seit Jahresbeginn über die Änderungen in Zusammenhang mit der Kfz-Steuer informiert“, sagt Bettega.

Zur Einzahlung der Kfz-Steuer stünden den Fahrzeughaltern mehre Möglichkeiten offen. Da sich der Betrag mit der Neuberechnung der Tarife seit Jahresbeginn unter Anwendung der Euro-Klasse und Leistung des Fahrzeuges für die große Mehrheit der Fahrzeuge verändert hat, sollten Einzahlungen möglichst bei den ACI-Delegationen in Bozen, Brixen, Neumarkt, Sterzing, Leifers und Klausen, bei den Agenturen für Autoangelegenheiten in Bozen, Meran, Schlanders und Bruneck, in den ermächtigten Tabaktrafiken oder über über Internet  unter www.provinz.bz.it/kfz-steuer oder per Telefon unter der Rufnummer 199.711.711 (mit Kreditkarte) vorgenommen werden. „Hierfür reicht die Angabe des Nummerschildes des entsprechenden Fahrzeugs, die Berechung des neuen Kfz-Steuerbetrages erfolgt dann automatisch“, sagt Bettega.

 „Die Zahlungspflicht der Bürger gilt natürlich unabhängig vom Erhalt des Errinnerungsschreibens“, betont Fernando Bettega. „Das Erinnerungsschreiben ist als zusätzlicher Dienst am Bürger zu verstehen und ist eine unserer zahlreichen Bemühungen, die Einzahlung der Kfz-Steuer zu erleichtern und den Service am Bürger zu verbessern“, sagt der Amtsdirektor. Seit über einem Jahr ist dem Erinnerungsschreiben auch ein vorausgefüllter Posterlagschein beilegt, der Fehler beim selbständigen Ausfüllen der Posterlagscheine vermeiden soll. Dieses wird neben Südtirol nur noch in der Provinz Trient verschickt. „Es war und ist uns klar, dass der zusätzliche Informationsdienst, den wir im April 2005 gestartet haben, nicht 100 Prozent der Adressaten erreichen kann“, sagt Bettega. Gründe dafür seien beispielsweise ein Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters oder ein erfolgter Verkauf des Fahrzeuges kurz vor der Fälligkeit der Kfz-Steuer. Auch eine verspätete Umschreibung des Fahrzeugs führe dazu, dass das Informationsschreiben den Adressaten nicht erreicht. „Um Fehler bei der komplizierten Selbstberechnung zu vermeiden, empfehle ich allen Fahrzeughaltern, die Einzahlung in den Postämtern nur dann vorzunehmen, falls ein vorausgefüllter Posterlagscheines vorhanden ist“, unterstreicht Bettega.

SAN

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