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Fünf Promille der Einkommenssteuer ans Ehrenamt: Listen veröffentlicht

(LPA) Die staatliche Einnahmen-Agentur hat dieser Tage die Listen jener Vereine im Internet veröffentlicht, die in den Genuss der Zuwendungen von fünf Promille der Einkommenssteuer kommen können. Bis zum 13. April können sie eventuelle Korrekturen an den Eintragungen vornehmen.

Auch heuer haben Steuerzahler wieder die Möglichkeit, fünf Promille ihrer Einkommenssteuer an ehrenamtlich organisierte Vereine, Non-Profit Organisationen von gesellschaftlichem Interesse (ONLUS), Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens sowie Vereine mit Rechtspersönlichkeit zukommen zu lassen. Vereine, die in den Genuss dieser Zuwendungen kommen wollen, mussten bis Ende März die entsprechenden Anträge einreichen, nun sind die vollständigen Listen veröffentlicht worden. Wie das für die Betreuung der ehrenamtlichen Organisationen zuständige Landesamt für Kabinettsangelegenheiten mitteilt, sind die berechtigten Organisationen auf den Internetseiten der Einnahmen-Agentur unter www.agenziaentrate.it zu finden.

Bis zum 13. April haben die eingetragenen Vereine nun Zeit, die Angaben zu ihrer Organisation im Web zu überprüfen und diese gegebenenfalls richtigzustellen. Dafür muss der gesetzliche Vertreter der Organisation einen entsprechenden Antrag an die staatliche Einnahmen-Agentur in Bozen stellen. Eine Woche nach Ablauf dieser Frist, also am 20. April werden dann die definitiven Listen veröffentlicht.

Bis zum 30. Juni müssen die gesetzlichen Vertreter der Organisationen dann eine Ersatzerklärung eines Notorietätsakts per Einschreiben mit Rückantwort an die Agentur schicken. Darin muss erklärt werden, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendung nach wie vor (und nicht nur bei Eintragung in die Liste) gegeben sind. Beizulegen sind je eine Kopie der Übermittlungsbestätigung der Eintragung in die Liste sowie der eigenen Identitätskarte. Vordrucke und weitere Informationen gibt's im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412136 bzw. 0471 412137, E-Mail: kabinett@provinz.bz.it).

chr

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