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LR Frick zu Industrie- und Dienstleistungsordnung: "Klare Trennung von Vorteil"

(LPA) Erstmals werden Industrie und Dienstleistungen in Südtirol durch eigene Ordnungsgesetze geregelt. Die von Landesrat Werner Frick vorgelegten Gesetzentwürfe hat die Landesregierung heute (16. April) gutgeheißen und damit den Weg für die Diskussion der beiden neuen Landesgesetze im Landtag geebnet. "Auch für die Wirtschaftsförderung ist eine klare Trennung der Sektoren von Vorteil", betont Frick.

"Die Industrie und der Dienstleistungssektor haben sich in den letzten Jahren äußerst positiv entwickelt und stellen heute zwei starke Eckpfeiler der Südtiroler Wirtschaft dar", so der Landesrat. Durch eigene Ordnungsgesetze bekämen die beiden Bereiche eine gesetzliche Anerkennung, die nicht zuletzt für die Wirtschaftsförderung von Vorteil sei.

Die neuen Gesetze definieren künftig die Tätigkeit der Dienstleister und Industriebetriebe, die im Firmenregister der Handelskammer eingetragen sein müssen. Die Einteilung der Industrie- und der Dienstleistungsbetriebe erfolgt grundsätzlich nach der international gültigen Ateco-Klassifizierung.

Der Gesetzentwurf zur Dienstleistungsordnung betrifft die Dienstleitungstätigkeit im engeren Sinne, nicht von der neuen Dienstleister-Ordnung betroffen sind hingegen die öffentliche Verwaltung, das öffentliche Gesundheitswesen, die Bildung sowie die freiberuflichen Tätigkeiten. Weiters enthält der neue Gesetzentwurf auch eine Liste mit Angaben einiger Tätigkeiten die zwar eine Dienstleistung darstellen, aber bisher in Südtirol als Handwerkstätigkeit klassifiziert sind, etwa jene der Kaminkehrer, Friseure, Schönheitspfleger und Textilreiniger.

Die Industrieordnung schafft dagegen klare gesetzliche Voraussetzungen, um den Industriesektor besser von den übrigen Sektoren abzugrenzen. Laut neuer Industrienorm muss ein Industriebetrieb im Firmenregister der Handelskammer eingetragen und nach dem Ateco-Kodex klassifiziert sein sowie eine Reihe von organisatorischen Voraussetzungen erfüllen.

Die Ordnungsgesetze werden nun an den Landtag weitergeleitet, wo sie zunächst in der zuständigen Gesetzgebungskommission diskutiert und anschließend dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.

chr

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