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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel: Verbot ab Donnerstag bis 750 Meter aufgehoben
(LPA) Bei der Aufhebung des Verbots, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel in Obstanlagen auszubringen, folgt am kommenden Mittwoch, 25. April, der nächste Schritt. Um 24.00 Uhr wird das Verbot für Obstanlagen bis zu einer Meereshöhe von 750 Metern zurückgenommen.
Das von der Landesabteilung Landwirtschaft verhängte Verbot gilt zum Schutz der Bienen zur Zeit der Obstblüte. Nachdem diese in den niedrigen Lagen bereits zu Ende gegangen ist, ist das Verbot in der vergangenen Woche für alle Anlagen bis zu 500 Metern aufgehoben worden, am kommenden Mittwoch folgt die Aufhebung für Anlagen in einer Meereshöhe von 500 bis 750 Metern. Allerdings bleibt es auch in diesen Anlagen verboten, blühende Bäume mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Für alle anderen Anlagen oberhalb 750 Metern gilt das Verbot auch weiterhin.
chr