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LR Frick: „Moderne Handwerksordnung steht für starken Sektor“

LPA - „Wir haben auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und eine moderne Handwerksordnung für eine starke Wirtschaftssparte geschaffen“, so Landesrat Werner Frick, nachdem die Landesregierung heute (4. Mai) den von Frick vorgelegten Gesetzesentwurf genehmigt hat.

Eine zeitgemäße Definition des Handwerks und neue Zugangsvoraussetzungen für die Handwerkstätigkeit bilden den Kern der neuen, heute von der Landesregierung verabschiedeten Handwerksordnung. Das neue Regelwerk würde die bisherige Handwerksordnung, die auf das Jahr 1981 zurückgeht, ersetzen.

„Das Handwerk mit seinen 13.281 Betrieben hat sich ein neue gesetzliche Grundlage verdient“, betont Frick, der in der Landesregierung für das Handwerk zuständig ist. Das Handwerk habe sich in den letzten Jahren stark entwickelt und umfasse heute weit mehr als die reine manuelle Tätigkeit, der Handwerker übe vielfach unternehmerische Tätigkeiten aus, so Frick. „So sieht die neue Handwerksordnung in erster Linie eine neue, zeitgemäße Definition des Handwerks vor und eine klarere Abgrenzung als bisher, um Interpretationsspielräume zu umgehen“, erklärt Frick.

Bestätigt wurde auch die Zugehörigkeit zum Handwerk der klassischen „dienstleistenden“ Handwerksberufe. Inhaber von Handwerksbetrieben müssen nicht mehr einer manuellen Tätigkeit nachgehen, um als Handwerker eingestuft zu werden. Neuerdings wird zeitgemäß als Handwerksunternehmer klassifiziert, wer „persönlich im Produktions-, Organisations-, Verwaltungs- oder Verkaufsbereich des Betriebes mitarbeitet“. Außerdem müssen laut neuer Definition Handwerker mindestens drei von fünf Voraussetzungen erfüllen: nicht vorwiegend serienmäßig produzieren, keine organisatorische Trennung der Produktions- und der Verwaltungseinheit haben, nicht durch systematische Arbeitsteilung Güter anfertigen, Güter vorwiegend auf Auftrag herstellen und in der Regel Aufträge nicht an andere Unternehmen weitergeben. Die nicht serienmäßige Herstellung und die schlankere Organisation bilden den wesentlichen Unterschied zur Industrie.

„Über die neue Handwerksordnung werden ebenso die Zugangsvoraussetzungen für einige Handwerksberufe neu festgelegt, die bisher überhaupt nicht oder über Staatsgesetze geregelt waren“, sagt Frick. Davon betroffen sind in erster Linie Tätigkeiten im Bereich des Nahrungsmittelgewerbes wie Bäcker, Konditoren, Metzger, Speiseeishersteller, Müller, Molkereifachmänner. „In Zusammenarbeit mit den Berufskategorien ist es gelungen, für diese Berufe eine Berufsqualifikation einzuführen, die künftig Voraussetzung für die selbständige Ausübung der Tätigkeit ist“, so Frick. Außerdem regelt die neue Ordnung die Tätigkeit der Schönheitspfleger, Installateure und Kfz-Techniker. Dabei wolle man auf die Qualifikation der Handwerker setzen, denn diese garantiere Qualität der handwerklichen Arbeit und trage dazu bei, dass das Südtiroler Handwerk dem Konkurrenzkampf standhalte, so Frick. Als besonders wichtig erachtet der Landesrat die Nachweispflicht in einigen ausgewählten Berufen für deren selbständige Ausübung. Diese sieht eine 18- bzw. 24-monatige Berufserfahrung nach Absolvierung der Berufsfachschule vor.

Außerdem wird die neue Ordnung einige bürokratische Abläufe vereinfachen: So wird die handwerkliche Tätigkeit nur mehr in einem einzigen von der Handelskammer geführten Verzeichnis festgehalten. Für die Aufnahme in dieses Firmenregister, die Änderung oder Löschung genügt eine Mitteilung an die Handelskammer.

Die neue Handwerksordnung wird nun dem Landtag zur Entscheidung übermittelt.

ohn

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