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LR Mussner: „Keine Schwarzarbeit auf Landesbaustellen“

LPA - Auf den Baustellen der Landesverwaltung sind die Arbeiter regulär gemeldet und werden regulär entlohnt. Dies unterstreicht Bautenlandesrat Florian Mussner und nimmt Bezug auf in den vergangenen Tagen erschienene Medienberichte zur Schwarzarbeit in Südtirol. Der Landesrat verweist zudem auf die zahlreichen Kontrollmechanismen, Schwarzarbeit auf den Landesbaustellen zu verhindern.

„Auf den Baustellen der Landesverwaltung gibt es keine Unregelmäßigkeiten, was die Arbeiter anbelangt“, betont Mussner. Die Situation der Arbeiter auf den Baustellen werde kontinuierlich überprüft, sagt der Bautenlandesrat. Im August 2006 hat die Landesregierung zusätzliche Kontrollen eingeführt, um Schwarzarbeit vorzubeugen.

Die Landesverwaltung hat mit einer neuen Reglung die Sicherheitskoordinatoren dazu bestimmt, auf den Landesbaustellen zu kontrollieren. Vormals hatte der Bauleiter diese Aufgabe. Der Sicherheitskoordinator ist nun dafür verantwortlich, wer auf der Baustelle arbeitet.

Jeder Arbeiter muss auf Landesbaustellen ein Namensschild tragen. Kein Arbeiter betritt die Baustelle ohne dieses Schild. „Arbeiter können nur dann auf der Baustelle arbeiten, wenn sie in die entsprechende Namensliste des Personals eingetragen sind“, erklärt Mussner. Der Sicherheitskoordinator kontrolliert, ob Arbeiter eine Versicherungsposition bei der Bauarbeiterkasse, dem nationalen Fürsorgeinstitut und bei der Versicherungsanstalt für Arbeitssicherheit haben.

Eine weitere Maßnahme gegen Schwarzarbeit ist, dass die Landesverwaltung nach jedem Zuschlag mittels Antimafiabescheinigung, die sie beim zuständigen örtlichen Kommissariat einholt, kontrolliert, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlich relevanten Eintragungen vorliegen. Diese Bescheinigung zeige auch, ob das Unternehmen wegen Ausbeutung der Arbeiter und allfälliger diesbezüglicher Unregelmäßigkeiten verurteilt wurde, heißt es aus dem Bautenressort. Das bedeutet, dass auf keiner Landesbaustelle ein Unternehmen zum Zuge kommt, dass wegen Schwarzarbeit und Ausbeutung der Arbeiter straffällig geworden ist.

„Weiters kontrolliert die Landesverwaltung bei Vertragsabschluss, bei der Bezahlung von jedem Baufortschritt und bei Arbeitsfertigstellung, ob die Firma mit den Beitragszahlungen für die einzelnen Arbeiter an die Versicherungsanstalt und Fürsorgeinstitute in Ordnung ist“, sagt Mussner. Dies geschieht dadurch, dass die Landeserwaltung bei der Bauarbeiterkasse das so genannte Einheitsdokument „DURC“ einfordert. Mit dem „DURC“-Dokument bestätigt die Bauarbeiterkasse, dass das Unternehmen für den gesamten Zeitraum der Durchführung des betreffenden Bauvorhabens für alle Arbeiter die Beiträge an die Bauarbeiterkasse, das nationalen Fürsorgeinstitut und an die Versicherungsanstalt für Arbeitsicherheit regulär bezahlt hat. 

„Auch für die Sub-Unternehmen werden all diese Maßnahmen strengstens und lückenlos angewandt“, betont Landesrat Mussner. Auch bei diesen wird ständig kontrolliert, ob alle Arbeiter regulär versichert sind und ob die Beiträge an die Bauarbeiterkasse regulär eingezahlt worden sind. Auch hier führt der Sicherheitskoordinator ständig Kontrollen durch.

Der letzte Fall einer geringfügigen Unregelmäßigkeit auf einer Landesbaustelle geht auf das Jahr 2006 zurück. Damals protestierten die Arbeiter eines Sub-Unternehmens dagegen, dass dieses die geleisteten Überstunden nicht rechtzeitig bezahlt hatte. Alle Arbeiter waren regulär gemeldet, regulär versichert und regulär entlohnt worden, nur die Überstunden waren nicht rechtzeitig ausbezahlt worden.

SAN

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