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Zuweisung des Lehrpersonals: Neue Termine

(LPA) Stammrollenlehrer, die im kommenden Schuljahr um die Zuweisung an eine andere Schule ansuchen wollen, können dies noch bis zum 24. Mai tun.

Der Termin gilt für all diejenigen Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag, also für so genannte Stammrollenlehrer, die im nächsten Schuljahr nicht an ihrer Planstelle Dienst leisten, sondern um Zuweisung an eine andere Schule oder um Verwendung als Integrationslehrer ansuchen wollen. Das Ansuchen kann über die Schuldirektion eingereicht werden, wo auch die notwendigen Formulare aufliegen. Die Ergebnisse werden vom Deutschen Schulamt noch vor Unterrichtsende - und damit knapp zwei Monate früher als bisher - bekannt gegeben.

chr

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