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Eintragung in die Schulranglisten: Gesuche bis 9. Juni einzureichen

(LPA) Bis zum 9. Juni haben Lehrpersonen Zeit, ihr Gesuch um die Eintragung in die Schulranglisten für das kommende Schuljahr abzugeben. Der Termin gilt für alle Schulstufen.

Wie Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einem Rundschreiben mitteilt, müssen die Lehrpersonen ihre Gesuche nicht im Schulamt einreichen, sondern in der Direktion, an deren Schule sie im laufenden Schuljahr Dienst leisten. All diejenigen, die derzeit nicht im Dienst sind, können das Gesuch bei einer beliebigen Schule abgeben. Dem Gesuch sind keine Dokumente oder Bescheinigungen beizulegen, alle Titel und Voraussetzungen kann der Bewerber selbst erklären. Allerdings müssen die Lehrpersonen ihre bevorzugten Grundschul- oder Schulsprengel bzw. Mittel- und Oberschuldirektionen angeben. Sie werden danach ausschließlich in die Ranglisten der von ihnen angegebenen Schulen eingetragen.

Neben den Präferenzen in Sachen Schulsprengel bzw. Direktionen müssen die Grundschullehrer im Gesuch zudem die Direktion angeben, an der sie an der dezentralen Stellenwahl über das LaSIS teilnehmen werden. Dies gilt auch für diejenigen, die sich um eine Stelle für Literarische Fächer an den Oberschulen oder Deutsch, Geschichte und Bürgerkunde sowie Geographie an den Mittelschulen bewerben. Auch für diese Wettbewerbsklassen wird heuer die Stellenwahl versuchsweise dezentral über das LaSIS abgewickelt.

Die provisorischen Schulranglisten werden allesamt am 29. Juni veröffentlicht. Gegen diese Ranglisten kann innerhalb von zehn Tagen, also bis 9. Juli, Einspruch beim Direktor jener Schule erhoben werden, die das Gesuch bearbeitet hat.

chr

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