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Projekte in Betrieben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden unterstützt

LPA - Landesrätin Luisa Gnecchi informiert Unternehmen und Betriebe, dass das Staatsgesetz 53/2000 die Finanzierung von Betriebsprojekten vorsieht, welche durch eine betriebliche Reorganisation die Vereinbarkeit von Familie und Beruf begünstigen und ermöglichen. Eine solche finanzielle Unterstützung ist auch für Freiberufler vorgesehen.

Das staatliche Haushaltsgesetz 2007 sieht die Finanzierung von Unternehmensprojekten zwecks besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Innerhalb 11. Juni 2007 und 10. Oktober 2007 sind entsprechende Ansuchen zu stellen.

„Ich möchte die Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet, in Südtirol besser ausschöpfen“, betont Landesrätin Luisa Gnecchi, zuständig für Arbeit und Chancengleichheit. „Es ist notwendig, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass sich Frauen und Männer die Verantwortung zwischen Familie und Arbeit in Betrieben gerecht aufteilen. Dieses Gesetz ist daher eine wichtige Möglichkeit und Chance, in diese Richtung konkrete Schritte zu setzen.“

Die entsprechenden Unterlagen für die Ansuchen sind auf der Homepage unter http://www.governo.it/Presidenza/politiche_famiglia/index.html abrufbar. Der nächste Einreichtermin ist der 11. Juni 2007 um 17 Uhr; der übernächste der 10. Oktober 2007, 17 Uhr (Postsendung mit Rückantwort).

Von den Projekten sind das Original plus zwei Kopien einzureichen und an das Präsidium des Ministerrates zu schicken. Die Adresse lautet: Presidenza del consiglio dei Ministri – Dipartimento per le politiche della famiglia, Via della Mercede 9, 00187 Roma.

SAN

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