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LR Mussner im Gespräch mit Vertretern der Architekten, Ingenieure und Geometer

LPA - Um die neue Honorarregelung insbesondere die Honorarabschläge für die Architekten, Ingenieure und Geometer und das Richtpreisverzeichnis des Landes ging es heute, 1. Juni bei einem Treffen zwischenn Bautenlandesrat Florian Mussner mit den Vertretern der Kammern der Architekten, Ingenieure und Geometer.

Landesrat Mussner hat mit den Vertretern der Ingenieurs-, Architekten- und Geometerkammer über die Situation der Honorare für die Techniker gesprochen. Das Bersani-Dekret sieht die Liberalisierung der Honorarregelung vor und wird auch von der Landesregierung angewandt. Die Honorare der Techniker sind somit frei verhandelbar, das billigste Angebot erhält den Zuschlag. Damit sind die Berufsverbände nicht einverstanden. Auf Honorare sollten nach Meinung der Techniker nicht unbegrenzt Abschläge gemacht werden können. Landesrat Mussner sagte gegenüber den Vertretern der Berufskammern, dass er sich bewusst sei, dass nicht unbegrenzt Abschläge und gleichzeitig Qualität verlangt werden könnten. Gemeinsam sollte eine Schwelle für abnormal tiefe Angebote festgelegt werden. Über den Modus, wie diese Schwelle festgelegt werden soll, war man sich allerdings noch uneinig. Die Landesverwaltung sei bereit diesbezüglich mit den Berufskammern nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, sagte Mussner. Allerdings müsste es vorher einen Konsens mit dem Gemeindeverband und dem Rat der Gemeinden geben, denn auch die Gemeinden seien betroffen.

Mussner wies außerdem darauf hin, dass die Landesverwaltung in Zukunft zu Beginn einer Planung ein fixes Pauschalhonorar vereinbaren möchte, das dann während der Planungs- und Baudurchführung keine Veränderung erfahren dürfe, es sei denn, der Bauherr verlange zusätzlich, im Vertrag nicht festgelegte Leistungen.  Die Fixhonorare würden, je nach Gebäudetyp auf Grund eines Standartkubikmeterpreises und des zu planenden Bruttorauminhaltes festgelegt. Die Kammern haben diesem neuen Modus grundsätzlich zugestimmt, die Details müssen jedoch in weiteren Verhandlungen noch definiert werden.

Gesprochen wurde auch über das Landesrichtpreisverzeichnis. Die Vertreter der Berufskammern ersuchten, Widersprüche zwischen Tief- und Hochbauverzeichnis auszuräumen und die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren. Überholte, nicht mehr angewandte Leistungen sollen aus dem Verzeichnis gestrichen werden, andere besser beschrieben werden. Darüber hinaus wurde von den Kammern angeregt, ein eigenes Leistungsverzeichnis für Instandhaltungsarbeiten im Hoch- und Straßenbau einzurichten.  Landesrat Mussner sagte zu, die bestehenden Richtpreisverzeichnisse  überarbeiten zu lassen. Was die Einführung des Instandhaltungsrichtpreisverzeichnisses anbelange, werde die Landesverwaltung erst überprüfen, ob eine solche Einführung sinnvoll sei, so der Landesrat.

SAN

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