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Nachtragshaushalt und Finanzgesetz - LR Frick: Benzinpreisreduzierung und Kfz-Steuer-Befreiung

(LPA) 204 Millionen Euro umfasst der Nachtragshaushalt, der gestern (12. Juli) ebenso wie das Finanzgesetz vom Landtag genehmigt worden ist. Urheber beider Gesetzentwürfe war Finanzlandesrat Werner Frick, der zwei Punkte hervorhebt: "Mit der Genehmigung ist der Weg frei für die Verlängerung der Steuerbefreiung von Fahrzeugen mit Partikelfilter und für die Reduzierung der Benzinpreise in Grenznähe."

Mit Nachtragshaushalt und Finanzgesetz sei eine Reihe von Entscheidungen steuerlicher und finanzieller Natur getroffen worden, so Frick. So ging es um die Aufteilung des 204 Millionen Euro schweren Nachtragshaushalts, mit dem das Budget des Landes auf 4,8 Milliarden Euro wächst, inklusive der 650 Millionen Euro für das SEL-Darlehen. "Die Verteilung der Gelder ist nach den im Koalitionsprogramm festgelegten Schwerpunkten erfolgt ", erklärt Frick, der als Beispiele Forschung, Innovation, Bildung und Infrastrukturen nennt.

Mit dem Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt ist dagegen die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen worden, die Befreiung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter von der Kfz-Steuer um ein weiteres Jahr, also bis 31. Dezember 2008 zu verlängern. Demnach werden Privatpersonen, die sich ein neues Dieselfahrzeug kaufen, das serienmäßig mit einem Partikelfilter ausgestattet ist, weiterhin ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Mit zwei Jahren Steuerbefreiung können dagegen Halter von Dieselfahrzeugen rechnen, die dieses mit einem Filter nachrüsten. Voraussetzung bleibt weiterhin, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs vor dem 31. Dezember 2005 liegt.

Mit dem Finanzgesetz wurde zudem die Grundlage für die von der Landesregierung beschlossene Reduzierung der Treibstoffpreise in grenznahen Gemeinden ab 2008 geschaffen. "Damit wollen wir den Tanktourismus unterbinden und können gleichzeitig die Steuereinnahmen, die dadurch dem Land entgehen, wieder hereinspielen", so Frick. Laut EU-Bestimmungen können nur Privatpersonen in den Genuss der Preisreduzierung kommen, die in den betroffenen Gemeinden ansässig sind und auf die ein Fahrzeug zugelassen ist. Die Abschläge auf die Treibstoffpreise richten sich nach der Entfernung der Gemeinde zur Staatsgrenze. Nähere Details sowie die Gemeinden, in denen die Regelung angewandt werden kann, wird die Landesregierung noch festlegen.

chr

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