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Neues Raumordnungsgesetz veröffentlicht - LR Laimer: "Vielzahl von Neuerungen"

(LPA) Vertragsurbanistik, immerwährende Konventionierung, neue Kubaturberechnungen, Möglichkeiten zur Erhöhung der Baudichte - Diese Regelungen werden ab 1. August Realität. Dafür sorgt das neue Landesraumordnungsgesetz, das heute (17. Juli) im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. "Das Gesetz regelt die Raumordnung in vielen Bereichen grundlegend neu", so Landesrat Michl Laimer.

Eines der Herzstücke des neuen Landesraumordnungsgesetzes ist die so genannte Vertragsurbanistik, die - etwa bei öffentlichen Bauvorhaben - neben der Enteignung noch einen zweiten Weg eröffnet: die Privatverhandlung mit dem Grundbesitzer. "Diese erlaubt es dem Grundbesitzer, seine Rechte zu wahren, sie ermöglicht aber auch der öffentlichen Hand, Zeit und Geld zu sparen", erklärt Raumordnungs-Landesrat Laimer. Das Instrument der Vertragsurbanistik sei in Südtirol zwar neu, werde aber in anderen Ländern bereits seit Jahren erfolgreich angewandt, unterstreicht der Landesrat.

Die Vertragsurbanistik ist nicht die einzige Neuheit, die das Landesraumordnungsgesetz bereit hält. Vielmehr wird etwa auch die Konventionierung von Wohnungen nicht mehr zeitlich begrenzt, sondern für immer festgeschrieben. Dies ist eine der neuen Regelungen, die den "Ausverkauf der Heimat" verhindern sollen. Zudem erhalten Privatzimmervermieter dank des neuen Gesetzes die Möglichkeit, ihre Betriebe zu erweitern. Und auch die Kubaturberechnung wird auf neue Beine gestellt: So zählen beispielsweise Stiegenhäuser nicht mehr zur Kubatur.

Einiges neu ist in Zukunft auch im Genehmigungsverfahren: "So kann der Projektwerber sein Vorhaben vor der Baukommission erläutern, um eine bessere Abstimmung der Interessen zu erreichen", so Laimer. Gleichzeitig wird die Bautätigkeit im landwirtschaftlichen Grün an das bindende Gutachten einer Fachkommission geknüpft. "Neu ist zudem, dass wir gastgewerbliche Betriebe als unteilbare Liegenschaften definieren und es zudem in Wohnbauzonen ermöglichen, die Baudichte zu erhöhen", so der Landesrat. Dies bringe mit sich, dass etwa bestehende Dachböden ausgebaut werden könnten.

Im Detail wird Landesrat Laimer die Neuregelungen in den kommenden Tagen erläutern.

chr

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